Datenschutz-
beauftragter

Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) regelt nicht nur den Umgang mit personenbezogenen Daten, sondern schreibt für viele Unternehmen die Bestellung eines Datenschutzbeauftragten (DSB) vor. Wir stellen externe Datenschutzexperten für Hamburg und Deutschland.

 

EU-DSGVO
Mitarbeiter

Bestellpflicht

Unternehmen mit mehr als 20 Mitarbeitern sind gem. Artikel 37 DSGVO verpflichtet, einen internen oder externen Datenschutzbeauftragten zu bestellen und der Aufsichtsbehörde zu melden. Kleinere Unternehmen unterliegen dieser Bestellpflicht nicht, müssen aber dennoch alle datenschutzrechtlichen Vorgaben vollumfänglich erfüllen.

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Wir beraten Sie gerne

Externer Datenschutzbeauftragter für Hamburg

Profitieren Sie von unserer umfassenden Expertise im Bereich Datenschutz & Datensicherheit und bestellen Sie uns zum externen Datenschutzbeauftragten gem. Artikel 37 DSGVO für Ihr Unternehmen. Gerne begleiten wir Sie auch ohne eine Bestellung bei der Umsetzung der Datenschutz-Grundverordnung, sofern Sie der Bestellpflicht nicht unterliegen.

In beiden Fällen werden wir mit Ihnen zusammen zuerst eine Ist-Analyse durchführen und Ihre bestehenden Prozesse und Verarbeitungstätigkeiten erfassen. Im zweiten Schritt werden wir ein wirksames Datenschutz-Management-System (DSMS) mit Ihnen entwickeln und umsetzen.

Im Falle einer Bestellung zum DSB vertreten wir Sie gegenüber Kunden, Auftraggebern und der für Sie zuständigen Datenschutzaufsichtsbehörde.

Wenn Sie Ihre Bemühungen im Datenschutz zertifizieren möchten oder dies als Auftragsverarbeiter erforderlich wird, begleiten wir Sie durch den gesamten Auditprozess und übernehmen die Kommunikation mit der Zertifizierungsstelle bis zur Zertifikatsvergabe.

Gerade große Unternehmen verlangen die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben von ihren Lieferanten und machen dies zur Voraussetzung für die Auftragsvergabe.

Unsere Datenschutzexperten beraten zur

→   UMSETZUNG DES DATENSCHUTZMANAGEMENTS


→   BEANTWORTUNG VON DATENSCHUTZFRAGEN


→   UMSETZUNG DER BETROFFENENRECHTE


→   EINHALTUNG DER INFORMATIONS­PFLICHTEN


→    DURCHFÜHRUNG VON DATENSCHUTZSCHULUNGEN


→    DATENVERARBEITUNG UND IT-SICHERHEIT


→    ERSTELLUNG DES VERFAHRENSVERZEICHNISSES


→   BEAUFTRAGUNG VON AUFTRAGSVERARBEITERN


→   DURCHFÜHRUNG VON RISIKOBEWERTUNGEN


→   ERSTELLUNG VON FOLGEABSCHÄTZUNGEN


→   BEARBEITUNG VON DATENSCHUTZVERLETZUNGEN


→   KOMMUNIKATION MIT AUFSICHTSBEHÖRDEN


→   DURCHFÜHRUNG VON AUDITS


→   BEWERTUNG VON PRÜFBERICHTEN


Vorteile eines externen Datenschutzbeauftragten

Expertise und Fachwissen

Externe Datenschutzbeauftragte bringen ein breites Spektrum an Fachkenntnissen und Erfahrungen mit, da sie in verschiedenen Branchen und Unternehmen tätig sind.

Sie sind auf dem neuesten Stand der Datenschutzbestimmungen und können maßgeschneiderte Lösungen für die individuellen Anforderungen der Kunden bieten.

Unabhängigkeit und Neutralität

Externe Datenschutzbeauftragte agieren unabhängig von internen Interessen und Hierarchien im Unternehmen. Hierdurch können sie objektive und neutrale Empfehlungen geben, ohne von internen Entscheidungen oder politischen Einflüssen beeinflusst zu sein.

Dies trägt zur Glaubwürdigkeit und Vertrauenswürdigkeit der Datenschutzmaßnahmen bei.

Flexibilität und Skalierbarkeit

Externe Datenschutzbeauftragte können je nach Bedarf des Kunden flexibel eingesetzt werden. Sie bieten eine skalierbare Lösung, die sich an die individuellen Anforderungen und die Entwicklung des Unternehmens anpassen lässt.

Bei Veränderungen im Unternehmen können externe Datenschutzbeauftragte schnell und effizient reagieren.

Externer Datenschutzbeauftragter (DSB) für Hamburg und Deutschland

Qualifizierte Experten

Datenschutzauditor (TÜV)  |  Datenschutzbeauftragter (TÜV)
Datenschutzbeauftragter (GDDcert)  |  Zertifizierter Datenschutzbeauftragter (udiszert)
Certified Information Privacy Professional (iapp)

Broschüren zum Download:  →  tec4net_Broschüre_Datenschutz (6,3 MB)