Meldestellen-
Management
Das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) verpflichtet Unternehmen zur Einrichtung und dem Betrieb einer Meldestelle. Wir bieten ein rechtskonformes Meldesystem und stellen externe Meldestellenbeauftragte (MSB) für Dortmund, Nordrhein-Westfalen und Deutschland.


Schutz für Hinweisgeber
Das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) schützt Personen, die während ihrer beruflichen Tätigkeit Verstöße melden, vor Repressionen. Es verpflichtet Unternehmen ab 50 Mitarbeitern, eine Meldestelle einzurichten, die sichere Meldewege bietet und die Vertraulichkeit der Hinweisgeber sowie die Anforderungen der Datenschutz-Grundverordnung gewährleistet.
Unternehmen sollen durch den Schutz der Hinweisgeber mehr Meldungen zu Mißständen erhalten, um diese frühzeitig abstellen zu können.
Meldestellenbeauftragter
Eine Meldestelle muss von mindestens zwei fachkundigen und unabhängigen Personen betrieben werden. Als Meldestellenbeauftragter darf keine Führungskraft oder Person mit Interessenkonflikten benannt werden, die möglicherweise von den gemeldeten Vorfällen betroffen ist.
Antwortfrist
Hinweisgeber müssen innerhalb von sieben Tagen über den Eingang ihrer Meldung informiert werden. Zudem sind sie über den Fortgang und etwaige ergriffene Maßnahmen auf dem Laufenden zu halten.
Schadenersatz
Im Falle von Repressalien hat der Hinweisgeber Anspruch auf Schadenersatz, wobei die Beweislast zur Widerlegung beim Arbeitgeber liegt. Besonders bei Meldestellen die ein Unternehmen selbst betreibt, kann dies problematisch sein, da die Neutralität des Meldestellenbeauftragten leicht in Frage gestellt werden könnte.
Sanktionen
Verstöße gegen das HinSchG, wie die Benachteiligung von Hinweisgebern oder das Versäumnis, Schutzmechanismen bereitzustellen, können mit Bußgeldern von bis zu 50.000 Euro oder Freiheitsstrafen geahndet werden.
Unser Angebot
Wir bieten Ihnen die Möglichkeit, Ihre „interne“ Meldestelle an uns auszulagern, umso alle Anforderungen des Gesetzes zu erfüllen und evtl. Repressionsvorwürfen aus dem Weg zu gehen.
Die Möglichkeit einer Auslagerung, ist gem. § 14 HinSchG ausdrücklich vorgesehen.
Sie möchten mehr erfahren?
Wir beraten Sie gerne
Meldestelle und externer Meldestellenbeauftragter (MSB) für Dortmund
Profitieren Sie von unserer umfassenden Expertise im Bereich des Hinweisgeberschutzes (HinSchG). Wir betreiben die gesetzlich geforderte interne Meldestelle und stellen die erforderlichen Meldestellenbeauftragten (MSB) für Ihr Unternehmen. Gerne unterstützen wir Sie auch bei der Einrichtung einer internen Meldestelle und der Entwicklung entsprechender Prozesse, falls Sie die Vorgaben eigenständig in Ihrem Unternehmen umsetzen und mit eigenen Mitarbeitern betreiben möchten.
Wenn Sie sicherstellen möchten, dass Ihr Unternehmen den gesetzlichen Vorgaben entspricht oder dies für Ihre Geschäftspartner belegt werden muss, begleiten wir Sie durch den gesamten Implementierungsprozess und stellen sicher, dass Ihre Meldestelle sowohl intern als auch extern rechtskonform betrieben wird.
Besonders für Unternehmen, die Teil einer Lieferkette sind, ist die Einhaltung von gesetzlichen Vorgaben wie die des Hinweisgeberschutzgesetzes ein wichtiges Kriterium in der Zusammenarbeit mit Lieferanten und Partnern. Wir helfen Ihnen, diese Anforderungen zu erfüllen und Ihre Reputation zu stärken.
Wir bieten Ihnen:
→ BETRIEB DER INTERNEN MELDESTELLE (§ 14 HinSchG)
→ FACHKUNDIGE FALLBEARBEITER (§ 15 HinSchG)
→ RECHTSKONFORME MELDEPROZESSE (§§ 16, 17, 18 HinSchG)
→ SICHERSTELLUNG DER VERTRAULICHKEIT (§ 8 HinSchG)
→ RECHTSSICHERE DOKUMENTATION (§ 11 HinSchG)
Ihre Vorteile:
→ TRANSPARENTER MELDEPROZESS
→ VERMEIDUNG VON REPRESSIONSVERDACHT
→ KEIN PERSONALAUFWAND
→ VERBINDLICHE RECHTSKONFORMITÄT
→ FACHKUNDIGE FALLBEARBEITUNG
Ihr externer Meldestellenbeauftragter (MSB) für Dortmund und Deutschland
Qualifizierte Experten
Meldestellenbeauftragter (TÜV-RL) | Meldestellenbeauftragter (HinSchG)
Datenschutzbeauftragter (TÜV) | Zertifizierter Mediator (BM)
Vorteile eines externen Meldestellenbeauftragten
Expertise und Fachwissen
Unsere externen Meldestellenbeauftragten verfügen über ein breites Spektrum an Fachkenntnissen und Erfahrungen, da sie in verschiedenen Branchen und Unternehmen tätig sind.
Sie sind stets auf dem neuesten Stand der regulatorischen Vorgaben und bieten maßgeschneiderte Lösungen, die sowohl den Schutz der Hinweisgeber als auch die spezifischen Bedürfnisse der Kunden berücksichtigen.
Unabhängigkeit und Neutralität
Externe Meldestellenbeauftragte agieren unabhängig von internen Interessen und Hierarchien im Unternehmen. Hierdurch können sie objektive und neutrale Empfehlungen geben, ohne von internen Entscheidungen oder politischen Einflüssen beeinträchtigt zu sein.
Dies trägt zur Vertrauenswürdigkeit der Schutzmaßnahmen bei und entlastet von möglichen Verdachtsmomenten bezüglich der Repression gegen Hinweisgeber.
Flexibilität und Skalierbarkeit
Unsere Externen Meldestellenbeauftragte können je nach Bedarf des Kunden flexibel eingesetzt werden. Wir bieten eine skalierbare Lösung, die sich an die individuellen Anforderungen und die Entwicklung Ihres Unternehmens schnell und effizient anpassen lässt.
Interne Ressourcen werden geschont und Kosten für Schulungen oder Weiterbildungen vermieden. So kann sich Ihr Team voll und ganz auf seine Kernaufgaben konzentrieren.
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