Datenschutz-Beratung

HINWEISGEBERSCHUTZ

Interne Meldestelle gem. § 14 HinSchG für die BFW Werner Völk GmbH

Datenschutz

Die Meldestelle wurde ausgelagert und wird durch die tec4net GmbH im Auftrag des vorbezeichneten Mandanten betrieben.

Zum externen Meldestellenbeauftragten ist Herr Matthias Walter benannt, er ist in dieser Funktion als unabhängiger und weisungsfreier Ombudsmann und Mediator tätig.

Wichtige Informationen

Bitte nehmen Sie sich einen Moment Zeit, die folgenden Informationen zu lesen, bevor Sie eine Meldung erstatten.

Das deutsche Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG), welches im Rahmen der Umsetzung der EU-Richtlinie 2019/1937 erlassen wurde, soll sicherstellen, dass Personen, die auf Missstände oder rechtswidriges Verhalten innerhalb des Unternehmens aufmerksam machen, angemessen geschützt werden. Insbesondere soll verhindert werden, dass Personen, die relevante Sachverhalte melden, Repressalien ausgesetzt werden. Hierzu verpflichtet es Unternehmen, eine interne Meldestelle für Hinweisgeber einzurichten, wenn mehr als 50 Mitarbeiter beschäftigt werden.

Die interne Meldestelle ist Ansprechpartner für Hinweise auf mögliche Rechtsverstöße bezüglich der vorbezeichneten Organisation oder für Hinweise zu Vorkommnissen, die dem Ansehen dieser schaden können.

Relevante Rechtsverstöße können z.B. sein:

  • Korruption und Betrug
  • Verstöße gegen Arbeits-, Gesundheits- und Umweltschutzrichtlinien
  • Verstöße gegen Vorschriften der Produktsicherheit
  • Verstöße gegen Wirtschafts- und Wettbewerbsrecht, z.B. unzumutbare
  • Belästigungen durch Werbung via Telefon, Fax, E-Mail usw.
  • Anforderungen zum Schutz der Privatsphäre, Datenschutz und
  • Vertraulichkeit elektronischer Kommunikation
  • Sonstige schwere Compliance-Verstöße

Verstöße müssen im Zusammenhang mit der Organisation stehen, für welche diese Meldestelle betrieben wird.

Ein Hinweisgeber darf nur wahrheitsgemäß und nach bestem Wissen und Gewissen Gegebenheiten melden, von denen er überzeugt ist, das diese mit unredlichem oder strafbarem Handeln im Kontext stehen. Vorsätzliche oder grob fahrlässige Falschmeldungen können strafbar sein und der Hinweisgeber muss ggf. für Schäden aufkommen, die durch seine Meldung entstanden sind (§ 38 HinSchG).

Eine Meldung kann abhängig vom Meldeweg anonym oder unter Angabe Ihres Namens erfolgen.

Eine Offenlegung der Identität des Hinweisgebers gegenüber dem Unternehmen erfolgt in keinem Fall ohne dessen ausdrückliche Erlaubnis.

Der externe Meldestellenbeauftragte verfügt über die erforderliche Sachkunde und ist gesetzlich und vertraglich zur Vertraulichkeit verpflichtet.

Der Meldestellebeauftragte ist als unabhängiger und weisungsfreier Ombudsmann und Mediator tätig und übernimmt im Wesentlichen die folgenden Aufgaben:

  • Annahme von Hinweisen auf mögliche Rechtsverstöße
  • Bestätigung der Annahme innerhalb von sieben Tagen
  • Prüfung der Glaubhaftigkeit und Stichhaltigkeit einer Meldung
  • Bildet die Schnittstelle zwischen Hinweisgeber und Unternehmen
  • Erstellt Stellungnahmen und empfiehlt ggf. angemessene Folgemaßnahmen
  • Informiert den Hinweisgeber innerhalb von drei Monaten zum Fortgang des Verfahrens

Im Falle einer anonymen Meldung erfolgen die Rückmeldungen an den Hinweisgeber nur sofern die Kontaktdaten dies zulasen.

Der Betrieb dieser Meldestelle erfolgt gem. § 14 HinSchG für:

BFW Werner Völk GmbH – Energiemesstechnik & Service

Pasinger Str. 20-22, 82166 Gräfelfing

T +49 89 82 91 73 | F +49 89 82 91 75 99
direkt@bfw-online.de | www.bfw-online.de

Angaben zur Meldung

Um eine effiziente Bearbeitung Ihres Falls sicherzustellen, wäre es von Vorteil, wenn Sie die folgenden Informationen bereitstellen könnten.

Name, Adresse, Telefonnummer, E-Mail

Zweck -> Kontaktaufnahme zur Fallbearbeitung

Datum, Uhrzeit, Ort und alle relevanten Umstände

Zweck -> Bewertung, Aufklärung und Fallbearbeitung

Namen, Adressen, Telefonnummern und andere relevante Informationen

Zweck -> Fallbearbeitung

Namen, Kontaktdaten und Beschreibung, was beobachtet wurde

Zweck –> Aufklärung und Fallbearbeitung

Fotos, Videos und andere Dokumente, die den gemeldeten Vorfall belegen könnten

Zweck -> Aufklärung und Fallbearbeitung

Meldewege

Zur Meldung von Verstößen stehen die nachfolgenden Wege offen.

Sie erreichen die Meldestelle unter der Nummer +49 89 54 04 36 30

Erreichbarkeit der Meldestelle Mo-Fr 08:00-18:00 Uhr

Nennen Sie das Stichwort Hinweisgeber und Ihre Rückrufnummer, der Meldestellenbeauftragte wird sich bald möglichst mit Ihnen in Verbindung setzen.

Bitte senden Sie Ihre Meldung an nachfolgende Adresse:

tec4net GmbH
z. Hd. Meldebeauftragter
Lohenstraße 13
82166 Gräfelfing

Persönliche Termine Vor-Ort sind nur im Ausnahmefall und nach vorheriger Absprache möglich.

Bitte Senden Sie Ihre Meldung an nachfolgende E-Mail:

meldestelle@tec4net.com

Das E-Mail-Postfach wird ausschließlich vom Meldestellenbeauftragten geöffnet und gelesen.

Bitte füllen Sie das nachfolgende Formular aus und bestätigen es anschließend mit senden.

Benenen Sie unbedingt das betroffene Unternehmen und schildern Sie Ihren Verdacht oder den erkannten Sachverhalt möglichst genau.

Eingehende Nachrichten werden ausschließlich vom externen Meldestellenbeauftragten geöffnet und gelesen.


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    Unsere externen Meldestellenbeauftragten verfügen über folgende Qualifikationen

    Meldestellenbeauftragter (TÜV-RL)  |  Meldestellenbeauftragter (HinSchG)
    Datenschutzbeauftragter (TÜV)  |  Zertifizierter Mediator (BM)