EuGH stärkt Klagebefugnis von Verbraucherverbänden bei DSGVO-Verstößen

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat in einem Grundsatzurteil die Klagebefugnis von Verbraucherverbänden im Bereich der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) gestärkt. Verbraucherverbände, wie der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv), dürfen nun auch ohne konkreten Auftrag von betroffenen Personen und unabhängig von der Art der Datenschutzverletzung gegen Unternehmen klagen, wenn nationale Gesetze dies ermöglichen.

Diese Entscheidung folgt der Auffassung des EU-Generalanwalts und sorgt für Rechtssicherheit. Sie bezieht sich insbesondere auf Verstöße von großen Technologieunternehmen wie Meta, Google und Co., die oft in der Kritik stehen, die Datenschutzrechte der Verbraucher zu missachten. Das Urteil schafft Klarheit, bis zur Umsetzung einer europäischen Verbandsklagerichtlinie in diesem Jahr, die eine ähnliche Klagebefugnis für Organisationen wie den vzbv vorsieht. Die Entscheidung beendet die anhaltende Debatte über die Rechte von Verbraucherverbänden, gegen Datenschutzverstöße vorzugehen.

Quelle:
Europäischer Gerichtshof (EuGH) Urteil v. 28.04.2022 AZ: C-319/20
https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:62020CA0319&from=EN

 

 

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