Unterschiede zwischen NIS-1 und NIS-2 – Fokus auf Neuerungen und Pflichten

Die NIS-2-Richtlinie baut auf der ursprünglichen NIS-Richtlinie (NIS-1) auf, erweitert jedoch den Geltungsbereich und verschärft die Anforderungen an Unternehmen. Wer bereits NIS-1 umgesetzt hat, muss bei NIS-2 nicht alles von Grund auf ändern, aber es gibt einige entscheidende Unterschiede:

 

1. Erweiterter Anwendungsbereich

  • NIS-1: Fokus auf Betreiber kritischer Infrastrukturen in ausgewählten Sektoren (z. B. Energie, Verkehr, Finanzwesen).
  • NIS-2: Erweitert auf mehr Sektoren und Unternehmen, darunter auch mittelständische IT-Dienstleister, Anbieter digitaler Infrastrukturen und Zulieferer für kritische Einrichtungen.
  • Praxis für München/Bayern: Auch Unternehmen, die bisher nur indirekt für kritische Branchen tätig waren, können nun unter NIS-2 fallen.

 

2. Strengere Sicherheitsanforderungen

  • Risikomanagement: NIS-2 fordert systematisches Management von Risiken für Netz- und Informationssysteme.
  • Schutzmaßnahmen: Technische und organisatorische Maßnahmen müssen nachweisbar umgesetzt werden.
  • Meldepflichten: Sicherheitsvorfälle müssen schneller und detaillierter gemeldet werden als unter NIS-1.

 

3. Klare Compliance- und Audit-Pflichten

  • Unternehmen müssen regelmäßig Audits durchführen und Nachweise über ihre Sicherheitsmaßnahmen vorlegen.
  • Bei NIS-2 drohen höhere Bußgelder für Verstöße, was die Compliance-Pflicht verstärkt.

 

4. Stärkere Einbindung der Geschäftsführung

  • Im Gegensatz zu NIS-1 wird die Verantwortung der Unternehmensleitung klar hervorgehoben.
  • Sicherheitsmaßnahmen sind nicht nur IT-Thema, sondern strategische Unternehmensaufgabe.

 

5. Berichtspflichten und Behörden

  • Unternehmen müssen die zuständigen nationalen Behörden regelmäßig über ihre Sicherheitslage informieren.
  • Dies erhöht die Transparenz und Nachvollziehbarkeit, kann aber zusätzlichen organisatorischen Aufwand erzeugen.

 

Resümee

Für Unternehmen, insbesondere in Bayern und München, bedeutet NIS-2:

  • Früher prüfen, ob die Richtlinie gilt
  • Sicherheitsmaßnahmen aktualisieren und dokumentieren
  • Geschäftsführung aktiv einbeziehen
  • Zusammenarbeit mit erfahrenen Beratern nutzen, um Effizienz und Compliance zu gewährleisten

Praxis-Tipp: Wer bereits ISO 27001 implementiert hat, kann die bestehenden Prozesse oft als Grundlage für NIS-2 nutzen und so Aufwand und Kosten reduzieren.

 

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