Urteil: Krypto-Diebstahl bleibt straffrei – OLG sieht keine Straftat

Das Oberlandesgericht Braunschweig hat entschieden, dass die unbefugte Übertragung von Kryptowerten nicht als strafbarer Diebstahl im Sinne des Strafgesetzbuchs gewertet werden kann. Im zugrunde liegenden Fall hatte ein IT-Administrator Zugriff auf die Zugangsdaten einer Wallet und transferierte Kryptowährungen im Wert von 2,5 Millionen Euro auf andere Wallets. Das Gericht argumentiert, dass digitale Währungen keine körperlichen Sachen seien und daher nicht unter den Diebstahlsparagrafen fallen.

Auch eine strafrechtliche Einordnung als Computerbetrug oder Ausspähen von Daten wurde abgelehnt, da es an technischen Merkmalen wie Täuschung oder dem Überwinden besonderer Sicherungen fehlte. Ebenso sah das Gericht keine Strafbarkeit wegen Datenveränderung, da Transaktionen in der Blockchain vom System selbst durchgeführt und bestätigt werden. Juristisch bleibt Betroffenen lediglich der zivilrechtliche Weg. Das Urteil sorgt für Diskussionen über den Umgang mit virtuellen Vermögenswerten im Strafrecht.

Quelle:
https://www.heise.de/news/Oberlandesgericht-Virtuelle-Entwendung-von-Kryptowerten-bleibt-straflos-10484771.html

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https://it-news-blog.com/?p=2626

 

 

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