Unternehmen in Deutschland müssen beim Datenschutz zwei zentrale Rechtsgrundlagen berücksichtigen: die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) der EU und das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG). Während die DSGVO europaweit gilt, enthält das BDSG nationale Ergänzungen und Präzisierungen für Deutschland.
Die DSGVO – der europäische Rahmen
Die DSGVO gilt seit Mai 2018 und legt fest, wie Unternehmen mit personenbezogenen Daten umgehen müssen. Wichtige Kernpunkte sind:
- Rechtsgrundlagen der Verarbeitung: Verarbeitung personenbezogener Daten ist nur erlaubt, wenn eine Rechtsgrundlage besteht (z. B. Vertrag, Einwilligung, berechtigtes Interesse).
- Betroffenenrechte: Personen haben u. a. das Recht auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung und Datenübertragbarkeit.
- Transparenz und Informationspflichten: Unternehmen müssen offenlegen, welche Daten verarbeitet werden und zu welchem Zweck.
- Technische und organisatorische Maßnahmen (TOMs): Daten müssen durch angemessene Sicherheitsmaßnahmen geschützt werden.
- Meldung von Datenschutzverletzungen: Verstöße müssen innerhalb von 72 Stunden der Aufsichtsbehörde gemeldet werden.
- Datenschutz-Folgenabschätzung (DSFA): Muss durchgeführt werden, wenn Datenverarbeitungen besonders risikobehaftet sind.
Das BDSG – die nationale Ergänzung
Das deutsche BDSG ergänzt die DSGVO und regelt u. a.:
- Bestellung eines Datenschutzbeauftragten: Pflicht ab 20 Mitarbeitern, die regelmäßig personenbezogene Daten automatisiert verarbeiten (§ 38 BDSG).
- Beschäftigtendatenschutz: Spezielle Regelungen zur Verarbeitung von Arbeitnehmerdaten, z. B. im Bewerbungsverfahren oder zur Missbrauchskontrolle.
- Besondere Datenkategorien: Einschränkungen und Vorgaben zur Verarbeitung sensibler Daten wie Gesundheitsinformationen.
- Rechte der Aufsichtsbehörden: Befugnisse zur Kontrolle, Beratung und Sanktionierung von Unternehmen.
Zusammenspiel von DSGVO und BDSG
Während die DSGVO die allgemeinen Grundsätze und Rechte vorgibt, konkretisiert das BDSG diese Vorgaben für Deutschland. Unternehmen müssen deshalb beide Gesetze im Blick behalten, um rechtssicher zu handeln.
Resümee
Für Unternehmen in Deutschland ist Datenschutzrecht zweistufig: Die DSGVO bildet den verbindlichen Rahmen, das BDSG ergänzt mit nationalen Regeln. Wer beide Rechtsquellen kennt und korrekt umsetzt, schafft Rechtssicherheit und minimiert das Risiko von Bußgeldern.
Prüfen Sie regelmäßig, ob Ihre Datenschutzprozesse sowohl den Anforderungen der DSGVO als auch den spezifischen Vorgaben des BDSG entsprechen.
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