Ein YouTube-Kanal nutzte ein KI-Sprechertool, um die deutsche Synchronstimme von Bruce Willis für Werbung in einem Online-Shop einzusetzen. Der Sprecher Manfred Lehmann, der seit Jahrzehnten als deutsche Stimme des Schauspielers bekannt ist, war darüber nicht informiert und gab keine Zustimmung. Willis selbst lebt krankheitsbedingt inzwischen in einer Pflegeeinrichtung, sein filmisches Erbe und die unverwechselbare Synchronstimme gelten jedoch als wesentliche Bestandteile seiner Karriere.
Lehmann beauftragte den Medienanwalt Kai Jüdemann und klagte gegen die Nutzung. Das Landgericht Berlin bestätigte nun, dass eine Persönlichkeitsrechtsverletzung vorliegt. Besonders das Recht an der eigenen Stimme sei betroffen, auch wenn diese mithilfe von KI-Systemen nachgebildet werde. Eine öffentliche Verwendung ohne Einwilligung des Betroffenen ist daher unzulässig. Das Urteil ist zwar noch nicht offiziell veröffentlicht, doch die Entscheidung zeigt deutlich: Auch im digitalen Zeitalter bleibt die Stimme ein geschütztes persönliches Gut.
Datenschutzbeschwerde – ChatGPT verleumdet Mann als Kindermörder – https://it-news-blog.com/?p=3152
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