Die Digitalisierung im Gesundheitswesen schreitet langsam voran, doch viele Hindernisse verhindern eine erfolgreiche Umsetzung. Laut Heinrich liegt das Problem nicht bei den Ärzten, die ihre Praxen modernisiert haben, sondern bei den Techniklieferanten, die häufig nicht fristgerecht liefern und ohne Sanktionen bleiben. In vielen Praxen kann die elektronische Patientenakte (ePA) deshalb nicht genutzt werden.
Der Krankenhausbereich ist noch nicht angebunden, und die ePA selbst bietet bisher nur unstrukturierte PDF-Dokumente statt strukturierter Patientendaten. Besonders bei der Einführung eines Primärarztsystems besteht die Chance, digitale Check-Ins, KI-gestützte Ersteinschätzungen und sektorenübergreifende Patientenakten sinnvoll zu verbinden. Entscheidend ist, dass digitale Lösungen für die Anwender einen klaren Nutzen bieten, sonst bleibt die Umsetzung unvollständig. Deutschland hat hier noch großen Nachholbedarf.
Aus Sicht des Datenschutzes und der IT-Sicherheit ist die aktuelle Umsetzung der elektronischen Patientenakte (ePA) äußerst problematisch. Das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung verpflichtet den Staat und alle beteiligten Akteure, die sensibelsten Gesundheitsdaten der Bürger umfassend zu schützen.
Doch genau hier bestehen erhebliche Defizite: Der Chaos Computer Club (CCC) konnte bereits mehrfach nachweisen, dass die derzeitige Lösung gravierende Sicherheitslücken aufweist und ein hohes Missbrauchspotenzial birgt. Besonders kritisch ist, dass unbefugte Zugriffe oder fehlerhafte Datenfreigaben nicht ausgeschlossen werden können – ein Risiko, das bei medizinischen Informationen inakzeptabel ist.
Solange keine nachweislich sichere, verschlüsselte und kontrollierbare Infrastruktur besteht, raten wir als Datenschützer ausdrücklich dazu, der Speicherung und Nutzung der ePA zu widersprechen, um die eigenen Grundrechte wirksam zu wahren.
Quelle:
https://www.apotheke-adhoc.de/nachrichten/detail/e-health/epa-digitalisierung-so-nicht/#
Digitale Patientenakte – Ärger und Eingriffe in die Privatsphäre – https://it-news-blog.com/?p=3246
Widerspruch gegen die Einrichtung einer ePA
Hier finden Sie unser Musterschreiben zum Widerspruch und zur Löschung der elektronischen Patientenakte:
https://tec4net.com/public/datenschutz/musterschreiben/Widerspruch_elektronische_Patientenakte.pdf
Wir empfehlen, das Schreiben per Einwurfeinschreiben zu versenden und den Nachweis der Zustellung gem. Sendungsverfolgung aufzubewahren.
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www.tec4net.com – www.it-news-blog.com – www.it-sachverstand.info – www.datenschutz-muenchen.com – www.it-sicherheit-muenchen.com
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