BGH: Router-Ausfall allein rechtfertigt keine Fristversäumnis

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat klargestellt, dass ein bloßer Hinweis auf einen Internet- oder Routerausfall nicht ausreicht, um eine verspätete Einreichung von Schriftsätzen über das besondere elektronische Anwaltspostfach (beA) zu entschuldigen. Anlass war ein Verfahren, in dem ein Rechtsanwalt eine Berufungsbegründung am letzten Tag der Frist per Fax einreichte und erst Stunden nach Fristablauf erfolgreich über das beA übermittelte. Die Berufung wurde daraufhin als unzulässig verworfen.

Der Anwalt beantragte Wiedereinsetzung in den vorigen Stand und begründete dies mit technischen Störungen in seiner Kanzlei, die einen Internetzugang unmöglich gemacht hätten. Sowohl das Landgericht Berlin II als auch der BGH hielten diese Angaben jedoch für unzureichend. Nach § 130d ZPO sei eine Ersatzeinreichung nur bei vorübergehender technischer Unmöglichkeit zulässig, die schlüssig, nachvollziehbar und unverzüglich glaubhaft zu machen sei.

Erforderlich sei eine in sich geschlossene Darstellung der technischen Abläufe, einschließlich Angaben zur verwendeten Hard- und Software, zum konkreten Fehlerbild, zum Zeitpunkt des Auftretens sowie zu den ergriffenen Abhilfemaßnahmen. Zudem müssten Rechtsanwälte die notwendigen technischen Voraussetzungen für die elektronische Einreichung stets vorhalten und aktuell halten. Allgemeine Hinweise auf einen Router oder mögliche Provider-Updates genügten diesen Anforderungen nicht.

Der BGH betonte zudem, dass die Glaubhaftmachung grundsätzlich zeitgleich mit der Ersatzeinreichung erfolgen müsse. Ein nachträgliches Nachschieben von Gründen sei nur in eng begrenzten Ausnahmefällen zulässig. Im vorliegenden Fall habe der Anwalt nicht dargelegt, warum eine entsprechende Darstellung nicht bereits mit der Faxeinreichung möglich gewesen sei. Die Rechtsbeschwerde blieb daher erfolglos.

Quelle:
https://www.lto.de/recht/juristen/b/bgh-viiizb1725-ersatzeinreichung-bea-internet-stoerung

Was Internetdienst- und Telekommunikationsanbieter wissen müssen
https://it-news-blog.com/?p=2985

 

 

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