Verwaltungsgericht stoppt DNS-Sperren nach Digital Services Act

Das Verwaltungsgericht Neustadt an der Weinstraße hat am 13. Januar 2026 mehrere von einer Landesmedienanstalt verhängte DNS-Sperren aufgehoben. Sowohl ein deutscher Internetanbieter als auch eine zypriotische Plattformbetreiberin erhielten Recht. Kernpunkt war, ob Provider verpflichtet werden können, den Zugriff auf ausländische Websites ohne ausreichende Alterskontrollen zu blockieren.

Die Medienanstalt Rheinland-Pfalz hatte bereits 2024 Sperrverfügungen erlassen, da die betroffenen Plattformen nach Ansicht der Behörde keine wirksamen Alterskontrollen boten. Minderjährige hätten somit ungehinderten Zugriff auf entwicklungsbeeinträchtigende Inhalte. Direkte Maßnahmen gegen Betreiber oder deren Hosting-Dienste waren zuvor erfolglos geblieben, weshalb DNS-Sperren angeordnet wurden.

Das Gericht stellte klar, dass der seit Februar 2024 geltende Digital Services Act (DSA) europäisches Recht den Bereich des Minderjährigenschutzes umfassend regelt. Nationale Vorschriften, die denselben Sachverhalt betreffen, treten zurück. Somit fehlte es an einer tragfähigen Grundlage für die Sperren.

Darüber hinaus betonte die Kammer das unionsrechtliche Herkunftslandprinzip: Anbieter unterliegen dem Recht des Staates, in dem sie ihren Sitz haben – hier Zypern. Nationale Zusatzauflagen für ausländische Anbieter sind nur in engen Ausnahmefällen zulässig. Zudem unterliegt mindestens eine der Plattformen als „Very Large Online Platform“ der direkten Aufsicht der Europäischen Kommission, sodass nationale Behörden keine parallelen Maßnahmen ergreifen können.

Die aktuellen Urteile zeigen, wie entscheidend Datenschutz und IT-Sicherheit in digitalen Diensten sind. Unternehmen und Plattformbetreiber sollten daher präventiv prüfen, wie gesetzliche Vorgaben umgesetzt werden.

Quelle:
https://www.deskmodder.de/blog/2026/02/13/digital-services-act-verwaltungsgericht-kippt-dns-sperren/

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