Berliner Gericht stoppt Datenweitergabe von WhatsApp an Facebook

Der langjährige Rechtsstreit zwischen dem Bundesverband der Verbraucherzentralen und WhatsApp hat einen wichtigen Zwischenstand erreicht. Das Landgericht Berlin II untersagte dem Messenger-Dienst, personenbezogene Daten deutscher Nutzer sowie Informationen von Nicht-Nutzern an den Mutterkonzern Facebook weiterzugeben, sofern dies auf Grundlage der 2016 eingeführten Einwilligung erfolgt.

Kern des Verfahrens war die Frage, ob die Zustimmung zur Datenverknüpfung transparent und freiwillig eingeholt wurde. 2016 hatte WhatsApp seine Nutzungsbedingungen geändert und einen umfangreichen Datenaustausch vorgesehen. Nutzer sollten pauschal bestätigen, dass sie zur Weitergabe sämtlicher Telefonnummern aus ihren Kontakten berechtigt seien – auch von Personen ohne WhatsApp-Konto. Das Gericht bewertete diese Praxis als unzulässig und erklärte entsprechende Klauseln für unwirksam.

Einen Antrag, Facebook zur Löschung bereits übermittelter Daten zu verpflichten, wiesen die Richter jedoch ab. Damit bleibt der frühere Datentransfer faktisch bestehen, auch wenn die zugrunde liegende Einwilligung als rechtswidrig gilt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Der Fall zeigt, wie sensibel der Umgang mit personenbezogenen Daten ist und welche rechtlichen Risiken bei unklaren Einwilligungen entstehen. Verlässlicher Datenschutz und belastbare IT-Sicherheitsstrukturen sind daher unverzichtbar, um Haftungsrisiken zu vermeiden und Vertrauen nachhaltig zu sichern.

Quelle:
https://www.heise.de/news/Schlappe-fuer-WhatsApp-Landgericht-Berlin-verbietet-Datentransfer-an-Facebook-11191610.html

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