Die europäischen Vorgaben zur Nachhaltigkeit für Unternehmen sind rechtlich umstritten. Prof. Dr. Dr. Udo di Fabio, ehemaliger Bundesverfassungsrichter, weist in einem Gutachten auf erhebliche Probleme in der Rechtsanwendung hin. Die Regeln zu Klimaneutralität, Menschenrechten und Ressourcenverbrauch seien zu unbestimmt formuliert. Dies führe zu Unsicherheiten für Unternehmen, die sich gleichzeitig Strafen bei Verstößen ausgesetzt sehen.
Di Fabio kritisiert, dass diese Vorschriften in die unternehmerische Freiheit eingreifen und als „Gummiparagrafen“ gelten könnten. Moralische Anforderungen dürfen nicht zu unbegründeten Haftungsrisiken führen. Als Beispiele nennt er das deutsche Lieferkettengesetz sowie die europäische Lieferketten-Richtlinie, bei denen die Kontrollpflichten bis auf die Ebene von Unterlieferanten oft nicht praktikabel sind. Besonders problematisch ist für ihn, dass die europäische Richtlinie die Unbestimmtheit sogar erhöht hat.
Datenschutz im Visier: Wie riskant ist Palantir für die Rechte der Deutschen?
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