FAQ: NIS-2 – Antworten zur Netz- und Informationssicherheitsrichtlinie der EU

Was ist NIS-2?

NIS-2 ist die neue EU-Richtlinie zur Cybersicherheit kritischer Infrastrukturen. Sie ersetzt die bisherige NIS-Richtlinie und legt erweiterte Anforderungen an Sicherheit, Risikomanagement und Meldepflichten für Unternehmen in besonders sensiblen Sektoren fest.

 

Welche Unternehmen sind von NIS-2 betroffen?

Betroffen sind vor allem Unternehmen in folgenden Bereichen:

  • Energieversorgung und Energiehandel
  • Transport und Verkehr
  • Gesundheitswesen
  • Trinkwasserversorgung
  • Digitale Infrastruktur
  • Finanz- und Bankwesen
  • Digitale Dienste, z. B. Cloud-Anbieter oder Online-Marktplätze

Die Richtlinie gilt für große Unternehmen und bestimmte kritische KMU, je nach EU-weiten Schwellenwerten.

 

Welche Pflichten haben Unternehmen nach NIS-2?

Unternehmen müssen u. a. folgende Maßnahmen umsetzen:

  • Implementierung eines Informationssicherheitsmanagements (ISM)
  • Durchführung von Risikobewertungen und kontinuierlicher Risikoüberwachung
  • Meldung von Sicherheitsvorfällen innerhalb festgelegter Fristen
  • Nachweis von Sicherheitsvorkehrungen gegenüber Aufsichtsbehörden

 

Welche Fristen gelten für NIS-2?

Die Mitgliedstaaten müssen die Richtlinie in nationales Recht umsetzen, üblicherweise innerhalb von 18–24 Monaten nach Veröffentlichung. Ab diesem Zeitpunkt sind die Unternehmen verpflichtet, die Anforderungen zu erfüllen.

Wie unterscheidet sich NIS-2 von ISO 27001?

  • ISO 27001 ist eine internationale Norm für ein Informationssicherheits-Managementsystem (ISMS), freiwillig und zertifizierbar.
  • NIS-2 ist eine gesetzliche Verpflichtung mit Meldepflichten und staatlicher Kontrolle.
  • ISO 27001 kann als Basis für NIS-2-Compliance dienen, deckt aber nicht alle branchenspezifischen Meldepflichten ab.

 

Wie können wir uns auf NIS-2 vorbereiten?

  • Gap-Analyse: Überprüfen, wo das Unternehmen bereits den Anforderungen entspricht und wo Handlungsbedarf besteht.
  • Risikomanagement etablieren: Prozesse zur Risikoidentifikation und -bewertung einführen.
  • Mitarbeiterschulungen: Sensibilisierung für Cybersecurity und Meldepflichten.
  • Dokumentation und Nachweis: Prozesse, Policies und Maßnahmen schriftlich erfassen.

 

Warum externe Beratung sinnvoll ist

  • NIS-2 betrifft viele spezifische Sektoren und Anforderungen, die intern oft schwer vollständig zu überblicken sind.
  • Ein externer Partner kann bei Gap-Analysen, Risikobewertung, Dokumentation und der Umsetzung effizient unterstützen.
  • Dadurch sparen Unternehmen oft Zeit, Geld und vermeiden Fehler, die zu Bußgeldern führen könnten.

 

Was passiert, wenn ein Unternehmen NIS-2 nicht erfüllt?

  • Bußgelder und Sanktionen durch nationale Aufsichtsbehörden
  • Reputationsverlust und Vertrauensverlust bei Kunden
  • Bei kritischen Vorfällen: mögliche geschäftliche Einschränkungen oder Lizenzverlust

 

Wie hängt NIS-2 mit internationalem Geschäft zusammen?

Unternehmen mit Standorten in mehreren EU-Ländern müssen die Anforderungen in jedem betroffenen Land erfüllen. Internationale Standorte außerhalb der EU können indirekt betroffen sein, z. B. durch die Pflicht zur zentralen Risikoüberwachung und Meldung an EU-Behörden.

 

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