Der Alltag wird zunehmend digital: Behördengänge, Bankgeschäfte oder Konzertkartenkauf erfolgen oft nur online. Für viele ältere Menschen ist das eine große Hürde. Die Senioren-Union fordert daher ein „Recht auf analoges Leben“, um sicherzustellen, dass wichtige Dienstleistungen weiterhin ohne Internetzugang zugänglich bleiben. Auch der Landesseniorenrat Schleswig-Holsteins unterstützt diese Forderung. Befürworter argumentieren, dass digitale Zwänge Menschen ausschließen und das Grundgesetz ein gleichberechtigtes Teilhaberecht garantiert. Essentielle Tätigkeiten sollten auch analog verfügbar sein, da Abhängigkeit von Technik und Datenschutzprobleme zunehmen. Kritiker weisen darauf hin, dass ältere Generationen seit Jahrzehnten Zeit hatten, sich mit der digitalen Welt vertraut zu machen. Ein Analog-Recht sei kosten- und personalintensiv, insbesondere angesichts Fachkräftemangel und digitaler Rückstände Deutschlands.
Ein zunehmender Digitalzwang birgt erhebliche Risiken für die informationelle Selbstbestimmung und die Freiheit einer Gesellschaft. Wenn Bürger faktisch gezwungen werden, für alltägliche Vorgänge ausschließlich digitale Wege zu nutzen, entsteht eine Abhängigkeit von Technologien, deren Datensicherheit und Transparenz nicht immer gewährleistet ist. Aus Sicht des Datenschutzes ist besonders problematisch, dass so umfassende Datenprofile über das Verhalten, die Vorlieben und sogar die Bewegungen der Bevölkerung entstehen können.
Diese Entwicklungen öffnen der Überwachung Tür und Tor, wodurch Grundrechte wie Privatsphäre und freie Entfaltung massiv beeinträchtigt werden. Eine Gesellschaft, die den analogen Zugang verdrängt, nimmt bewusst in Kauf, dass Teile der Bevölkerung ausgeschlossen werden und die Freiheit des Einzelnen hinter Effizienzgedanken zurücksteht. Als Datenschützer sehen wir darin nicht nur ein praktisches, sondern vor allem ein demokratisches Problem: Wer digitale Teilhabe erzwingt, schwächt den Schutz vor Kontrolle und Überwachung – und damit die Grundlagen einer freien Gesellschaft.
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