Unternehmen im Gesundheits- und Medizinsektor zählen zu den kritischen Infrastrukturen und sind daher unmittelbar von der NIS-2-Richtlinie (EU 2022/2555) betroffen. Ziel der Richtlinie ist es, das Cybersicherheitsniveau innerhalb der Europäischen Union deutlich zu erhöhen. Dazu werden wesentliche und wichtige Einrichtungen verpflichtet, systematische Maßnahmen zum Risikomanagement umzusetzen, Sicherheitsvorfälle zu melden und mit zuständigen Behörden zusammenzuarbeiten.
Die NIS-2-Richtlinie löst die bisherige NIS-Richtlinie von 2016 ab und erweitert den Kreis der betroffenen Unternehmen erheblich. Sie gilt für insgesamt 18 Sektoren, darunter Gesundheit, Pharma und medizinische Versorgung. Medizinische Einrichtungen gelten als besonders schützenswert, da Cyberangriffe unmittelbare Auswirkungen auf die öffentliche Gesundheit haben können. Dazu zählen etwa Ransomware-Angriffe auf Krankenhaus-IT, Manipulation von Labor- oder Patientendaten sowie Angriffe auf vernetzte Medizingeräte oder Telemedizinplattformen.
In Deutschland wird die Richtlinie durch das NIS-2-Umsetzungs- und Cybersicherheitsstärkungsgesetz in nationales Recht überführt. Der Gesundheitssektor ist dabei als hochkritisch eingestuft, was mit strenger Aufsicht und empfindlichen Sanktionen bei Verstößen verbunden ist. Betroffen sind insbesondere Krankenhäuser, Kliniken, Hersteller von Medizinprodukten, pharmazeutische Unternehmen sowie größere Labore und Telemedizinanbieter. Auch Zulieferer und IT-Dienstleister können indirekt in die Pflicht genommen werden.
Die Umsetzung der Anforderungen erfordert eine strukturierte Vorgehensweise, die von der Betroffenheitsprüfung über Risikoanalysen bis hin zu technischen, organisatorischen und personellen Maßnahmen reicht. Ziel ist es, die Sicherheit von IT-Systemen, medizinischen Geräten und sensiblen Daten nachhaltig zu gewährleisten.
Quelle
https://it-news-blog.com/?p=3526
NIS-2 Umsetzung und Beratung mit tec4net
https://www.tec4net.com/web/nis-2-richtlinie
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