Unklare Angaben zur Datenverarbeitung auf der Webseite | 7.500 EUR Bußgeld

Die italienische Datenschutzbehörde verhängte eine Geldstrafe gegen das Gesundheitsunternehmen, da die auf der Website www.asl.fr.it bereitgestellte Datenschutzerklärung nicht den erforderlichen Standards entsprach.

Insbesondere wurden die Zwecke der Datenverarbeitung (z. B. Pflege, Verwaltung, Forschung) nicht immer mit der entsprechenden Rechtsgrundlage verknüpft, auf die sich die Azienda Sanitaria Locale Frosinone berief. Zudem enthielt die Erklärung teilweise fehlerhafte oder widersprüchliche Informationen. Außerdem fehlten in einigen Abschnitten Angaben zur Speicherdauer der verarbeiteten Daten.

Quelle:
https://it-news-blog.com/?p=2861

 

 

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