EuGH-Generalanwalt: Datenschutzaufsicht muss bei DSGVO-Verstoß einschreiten

Die Mitarbeiterin einer Sparkasse griff mehrfach unbefugt auf Daten eines Kunden zurück. Muss ein staatlicher Datenschutzbeauftragter das ahnden?

Im Rahmen eines hessischen Rechtsstreits muss der Europäische Gerichtshof (EuGH) klären, wie die entsprechenden Aufsichtsbehörden auf einen festgestellten Verstoß gegen die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) reagieren sollen.

https://www.heise.de/news/EuGH-Generalanwalt-Datenschutzaufsicht-muss-bei-DSGVO-Verstoss-einschreiten-9683798.html