Ab dem 1. Januar 2025 sind alle Unternehmen in Deutschland verpflichtet, E-Rechnungen im Geschäftsverkehr (B2B) zu empfangen. Diese Regelung wurde durch das Wachstumschancengesetz, das im März 2024 verabschiedet wurde, rechtlich verankert. Mit dem Wachstumschancengesetz vom 27. März 2024 (BGBl. I 2024 Nr. 108) führt Deutschland die E-Rechnung ein, um dem Beispiel anderer EU-Länder und einiger Drittstaaten zu folgen.
Diese Maßnahme ist Teil der ViDA-Initiative der EU, die ein elektronisches Meldesystem für die Umsatzsteuer vorsieht, das auf E-Rechnungsdaten basiert. Zunächst wird die E-Rechnung eingeführt, gefolgt von einem nationalen und EU-weiten Meldesystem, dessen Umsetzung bis 2028 geplant ist, aber möglicherweise auf 2030 oder 2032 verschoben wird.
Eine Rechnung im PDF-Format gilt ab 2025 nicht mehr als E-Rechnung, sondern als sonstige Rechnung.
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