Voller Zugriff der Erben auf Social-Media-Accounts nach Gerichtsurteil – Instagram

Erben können nun, wenn sie dies wünschen, den vollständigen Zugriff auf den Social-Media-Account eines verstorbenen Familienmitglieds erhalten, wie ein Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Oldenburg vom 30. Dezember 2024 bestätigt (Az.: 13 U 116/23). In der Vergangenheit setzte der Mutterkonzern Meta Instagram-Konten in einen „Gedenkzustand“, was den Zugriff und die Bearbeitung von Inhalten verhinderte. Das Urteil des OLG Oldenburg hebt diese Einschränkung auf und gestattet es den Erben, den Instagram-Account aktiv zu nutzen.

Im Fall des verstorbenen Sängers Alphonso Williams klagte seine Witwe gegen die Vorgehensweise von Meta, das Konto in den Gedenkzustand zu versetzen. Vorher hatte sie das Instagram-Konto ihres Mannes weiter genutzt, bis der Meta-Konzern im Jahr 2022 von dessen Tod erfuhr. Die Witwe setzte ihre Klage fort und erstritt einen vollständigen Zugang zum Account, einschließlich der Möglichkeit, Inhalte zu bearbeiten. Das OLG Oldenburg bestätigte diese Entscheidung in der Berufung und hob die Möglichkeit der vollständigen Nutzung durch die Erben hervor.

Das Gericht begründete die Entscheidung damit, dass die Rechte und Pflichten des Erblassers auf den Erben übergehen, was auch Social-Media-Accounts betrifft. Erben erhalten damit nicht nur Lesezugriff, sondern dürfen auch Inhalte aktiv bearbeiten. Diese Entscheidung stützt sich auf ein Urteil des Bundesgerichtshofs von 2018, das bestätigte, dass Social-Media-Accounts grundsätzlich vererbbar sind. Eine Revision gegen das Urteil wurde zugelassen.

Quelle:
https://www.lawst.de/erben-bekommen-vollen-zugriff-auf-social-media-account-instagram/?utm_source=recht-aktuell.de

 

 

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