Rechtsstreit: Löschung von Daten im Handelsregister-Portal nicht durchsetzbar

Seit August 2022 haben Nutzer die Möglichkeit, Einträge aus verschiedenen Registern wie Vereins-, Handels-, Genossenschafts- und Partnerschaftsregistern weltweit über die Plattform handelsregister.de ohne Einschränkung abzurufen. Dies führte zu Bedenken, da auch sensible persönliche Daten öffentlich zugänglich sind. Thilo Weichert, ehemaliger Datenschutzbeauftragter von Schleswig-Holstein, zog daher vor den Bundesgerichtshof (BGH), um die Einsichtnahme seiner Daten nach 20 Jahren einzuschränken.

Der BGH entschied im Juni 2024, dass die Daten von Weichert zwar nicht sofort gelöscht werden müssen, jedoch die Veröffentlichung auf der Plattform nur noch dann erfolgen darf, wenn ein berechtigtes Interesse nachgewiesen wird. Trotz dieser Entscheidung sind seine Daten weiterhin abrufbar, da die Justiz aufgrund fehlender technischer Möglichkeiten nicht in der Lage ist, die Umsetzung des Urteils zu gewährleisten. Weichert kritisiert die unzureichende Umsetzung und fordert mehr Transparenz von staatlicher Seite. In einem Rechtsgutachten stellte er zudem fest, dass die unbefristete Veröffentlichung von sensiblen persönlichen Daten verfassungs- und europarechtlich problematisch sei.

Quelle und Links:
https://www.heise.de/news/Justizposse-Loeschanspruch-beim-Handelsregister-Portal-ist-nicht-durchsetzbar-10287182.html

BGH Urteil v. 04.06.2024 (Az.: II ZB 10/23)
https://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&az=II%20ZB%2010/23&nr=139015

Link zum Rechtsgutachten
https://www.netzwerk-datenschutzexpertise.de/sites/default/files/gut_2022_12_registerveroeffentlichung.pdf

 

 

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