EuGH-Urteil: Betriebsvereinbarungen müssen den Datenschutz wahren

Die Verarbeitung von Personaldaten in Unternehmen gewinnt zunehmend an Bedeutung, vor allem bei Speicherung auf Servern im Ausland. Ein aktuelles Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) betont, dass Betriebsvereinbarungen die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) nicht umgehen dürfen.

In einem Fall, bei dem Daten auf einen US-Server übertragen wurden, stellte der EuGH klar, dass personenbezogene Daten nur für festgelegte Zwecke erhoben werden dürfen. Diese Erhebung ist nur dann zulässig, wenn sie durch Arbeitsvertrag oder Betriebsvereinbarung gerechtfertigt ist. Betriebsvereinbarungen müssen die gesetzlichen Anforderungen der DSGVO berücksichtigen. Ein weiteres Thema des Urteils betrifft die EU-Verordnung zur Künstlichen Intelligenz (EU-KI-VO), die ab Februar 2025 in Kraft tritt. Betriebsräte müssen sicherstellen, dass Datenschutz- und KI-Vorgaben eingehalten werden.

Quelle:
https://it-news-blog.com/?p=2777

 

 

Wir sind Experten für Datenschutz und IT-Sicherheit

Profitieren Sie von unserer umfassenden Beratung zu den Themen Datenschutz und IT-Sicherheit. Unser erfahrenes Team unterstützt Sie dabei, Ihre Website und digitalen Dienste datenschutzkonform zu gestalten um die gesetzlichen Vorgaben zu erfüllen.

Kontaktieren Sie uns noch heute und sichern Sie sich praxisnahe Beratung zur Umsetzung der DSGVO und Normen wie ISO 27001, PCI-DSS, NIS-2 oder TISAX.

Datenschutz und IT-Sicherheit praktikabel umsetzen – tec4net GmbH


www.tec4net.comwww.it-news-blog.comwww.it-sachverstand.infowww.datenschutz-muenchen.comwww.it-sicherheit-muenchen.com

 

Alle unsere NEWS -> http://news.tec4net.comhttps://x.com/tec4net