Deutschland zahlt 34 Millionen Euro wegen verspäteter Whistleblower-Umsetzung

Deutschland hat die Whistleblower-Richtlinie der EU zu spät umgesetzt, was nun zu einer Sanktion geführt hat. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) entschied, dass Deutschland eine Pauschale von 34 Millionen Euro zahlen muss. Auch andere Länder wie Luxemburg, Ungarn, Tschechien und Estland wurden ebenfalls sanktioniert, jedoch mit deutlich geringeren Beträgen. Whistleblower sind Personen, die geheime oder illegale Vorgänge in Unternehmen oder Behörden aufdecken.

Oft sind sie mit großen persönlichen Risiken konfrontiert. Die EU hatte 2019 neue Regeln beschlossen, um Whistleblower zu schützen und den Schutz bei der Meldung von Missständen zu verbessern. Die neuen Vorgaben betreffen unter anderem Bereiche wie Datenschutz, Umweltschutz und Unternehmensbesteuerung. Die Mitgliedstaaten mussten die Richtlinie bis Ende 2021 umsetzen, jedoch trat das deutsche Hinweisgeberschutzgesetz erst im Juli 2023 in Kraft. Deutschland berief sich auf interne Gründe wie die Bundestagswahlen 2021, doch diese wurden vom EuGH nicht anerkannt. Der EuGH entschied, dass sich Mitgliedstaaten nicht auf interne Umstände berufen dürfen, um die Nichteinhaltung von EU-Recht zu rechtfertigen.

Das Gesetz verpflichtet Unternehmen mit mehr als 50 Mitarbeitern, eine interne Meldestelle für Hinweisgeber einzurichten, die von mindestens zwei geschulten Mitarbeitern betrieben wird.

Wir bieten Ihnen die Möglichkeit, Ihre interne Meldestelle an uns auszulagern, um alle gesetzlichen Anforderungen mühelos zu erfüllen und potenzielle Repressionsvorwürfe zu vermeiden.

Quelle und Links:
https://www.lto.de/recht/nachrichten/n/eugh-c14923-deutschland-sanktion-whistleblower-richtlinie-zu-spaet-umgesetzt

Informationen zu unserem Hinweisgeber-System -> www.hinweisgeber-management.com

 

 

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