Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) hat am 8. Februar 2024 die erste Version der Technischen Richtlinie BSI TR-03179-1 veröffentlicht. Diese befasst sich mit den Anforderungen an die Backend-Systeme für Digitales Zentralbankgeld (CBDC). CBDC ist elektronisches Geld, das von einer Zentralbank herausgegeben wird und in digitalen Zahlungen verwendet werden kann. In der Eurozone begann im November 2023 die Untersuchungsphase für den „Digitalen Euro“.
Die Richtlinie richtet sich an Anbieter und Entwickler von CBDC-Bezahlsystemen und soll eine sichere Implementierung nach dem Prinzip „Security by Design“ gewährleisten. Sie definiert IT-Sicherheitsanforderungen für die Hintergrundsysteme, die von der Zentralbank betrieben werden. Dies umfasst kryptografische Verfahren, IT-Systeme, physische Sicherheit sowie Maßnahmen zur Vermeidung von Fälschungen und Double Spending. Zudem werden Vorgaben für den gesamten Lebenszyklus von CBDC beschrieben, von der Ausgabe über Zahlungsprozesse bis hin zur sicheren Vernichtung. Ein zweiter Teil der Richtlinie, der sich auf Frontend-Systeme konzentriert, ist derzeit in Vorbereitung.
Die Einführung einer zentral verwalteten digitalen Währung (CBDC) wirft viele Fragen und Bedenken auf. Es bleibt abzuwarten, wie sicher das System nach der Testphase sein wird, da Hacker weltweit nach Schwachstellen suchen könnten. Bisherige staatliche Lösungen waren oft ineffizient und unzureichend gegen Manipulationsversuche geschützt.
Weitere Probleme einer CDBC-Währung sind:
- Überwachung & Datenschutz – Staatliche Kontrolle über Transaktionen gefährdet finanzielle Privatsphäre.
- Zensur & Kontrolle – Behörden könnten Zahlungen sperren oder Konten einfrieren.
- Hacking & Sicherheitsrisiken – Zentralisierte Systeme sind attraktive Ziele für Cyberangriffe.
- Negativzinsen & Enteignung – Regierungen könnten Negativzinsen durchsetzen oder Guthaben manipulieren.
- Abhängigkeit vom Staat – Finanzielle Freiheit wird eingeschränkt, Bürger sind stärker vom Staat abhängig.
- Technische Ausfälle – Systemstörungen könnten den gesamten Zahlungsverkehr lahmlegen.
Auf Euro lautende Banknoten sind das einzige unbeschränkte gesetzliche Zahlungsmittel
Artikel 128 AEUV und der Verordnung (EG) Nr. 974/98
https://dejure.org/gesetze/AEUV/128.html
§ 14 Absatz 1 Satz 2 des Gesetzes über die Deutsche Bundesbank (BBankG)
https://www.gesetze-im-internet.de/bbankg/__14.html
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