Pflicht zur internen Meldestelle ab 50 Mitarbeiter – Sind Sie vorbereitet?

Das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) verpflichtet Unternehmen mit mehr als 50 Mitarbeiter zur Einrichtung einer internen Meldestelle. Ziel ist der Schutz von Hinweisgebern vor Repressalien – bei Nichteinhaltung drohen Bußgelder von bis zu 50.000 Euro.

Doch wer intern die nötige Fachkunde und Unabhängigkeit nicht sicherstellen kann, darf die Meldestelle gemäß §14 HinSchG auslagern.

👉 Wir übernehmen das für Sie – rechtssicher, gesetzeskonform und effizient.

Ihre Vorteile mit uns:
✔ Externe, fachkundige Fallbearbeitung durch Experten
✔ Kein interner Personalaufwand
✔ Sicherstellung von Vertraulichkeit und Dokumentation
✔ Schutz vor Repressionsverdacht
✔ Erfüllung aller Anforderungen gemäß HinSchG

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📌 Betrieb Ihrer Meldestelle
📌 Meldesystem mit DSGVO-konformen Meldewegen
📌 Transparente Abläufe & rechtssichere Dokumentation
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