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Das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) verpflichtet Unternehmen mit mehr als 50 Mitarbeiter zur Einrichtung einer internen Meldestelle. Ziel ist der Schutz von Hinweisgebern vor Repressalien – bei Nichteinhaltung drohen Bußgelder von bis zu 50.000 Euro.
Doch wer intern die nötige Fachkunde und Unabhängigkeit nicht sicherstellen kann, darf die Meldestelle gemäß §14 HinSchG auslagern.
👉 Wir übernehmen das für Sie – rechtssicher, gesetzeskonform und effizient.
Ihre Vorteile mit uns:
✔ Externe, fachkundige Fallbearbeitung durch Experten
✔ Kein interner Personalaufwand
✔ Sicherstellung von Vertraulichkeit und Dokumentation
✔ Schutz vor Repressionsverdacht
✔ Erfüllung aller Anforderungen gemäß HinSchG
Wir bieten Ihnen:
📌 Betrieb Ihrer Meldestelle
📌 Meldesystem mit DSGVO-konformen Meldewegen
📌 Transparente Abläufe & rechtssichere Dokumentation
📌 Bundesweite Betreuung – persönlich & digital
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