Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat am 27. Februar 2025 in der Rechtssache C-638/23 entschieden, dass Unternehmen bei der Nutzung automatisierter Entscheidungsverfahren, etwa beim Bonitätsscoring, umfassende Transparenzpflichten einhalten müssen. Betroffene Personen sollen in der Lage sein, die Entscheidungsprozesse nachvollziehen zu können. Daher sind Firmen verpflichtet, die eingesetzten Methoden klar, verständlich und zugänglich offenzulegen. Hintergrund war der Fall einer Person, der ein Mobilfunkvertrag aufgrund eines negativen Scores verweigert wurde, ohne dass ihr die Berechnung erläutert wurde.
Die verantwortliche Auskunftei berief sich auf Geschäftsgeheimnisse, doch der EuGH urteilte, dass solche Informationen zumindest gegenüber Datenschutzbehörden oder Gerichten offenbart werden müssen. Dieses Urteil betrifft nicht nur das Bonitätsscoring, sondern lässt sich auf viele automatisierte Systeme, insbesondere auf den Einsatz von Künstlicher Intelligenz, übertragen. Die Entscheidung unterstreicht die zunehmende Bedeutung von Compliance im Bereich KI und stärkt die Rechte betroffener Personen im Datenschutz erheblich.
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