Smart Glasses im Alltag: Wo der Datenschutz an Grenzen stößt

Smart Glasses verbinden Kamera, Mikrofon und zunehmend auch KI-Funktionen mit einer Brille, die sich unauffällig im Alltag tragen lässt. Datenschutzrechtlich problematisch ist dabei vor allem die Perspektive der Personen, die ungefragt ins Sichtfeld geraten. Sie haben die Brille nicht ausgewählt und häufig keine Möglichkeit, eine Aufnahme zu erkennen oder zu verhindern.

Wie wenig zuverlässig der Schutz vor heimlichen Aufnahmen tatsächlich ist, zeigt sich nun an einem besonders einfachen Detail: Unternehmen bieten bereits an, die Aufnahme-LED der Meta-Brillen zu deaktivieren. Damit fällt ausgerechnet jene Funktion weg, die Umstehende darüber informieren soll, dass die Kamera gerade aufnimmt.

Schon die Aufnahme eines erkennbaren Gesichts kann eine Verarbeitung personenbezogener Daten darstellen. Eine Einwilligung der zufällig erfassten Personen ist im Alltag regelmäßig kaum realisierbar. Auch ein berechtigtes Interesse des Trägers reicht nicht automatisch aus. Entscheidend sind unter anderem die vernünftigen Erwartungen der Betroffenen, die Transparenz der Verarbeitung und die Verhältnismäßigkeit.

Eine kleine Aufnahme-LED kann dabei zwar als Hinweis dienen, löst das Problem aber nicht allein. Sie muss unter realen Bedingungen tatsächlich wahrgenommen werden können. Besonders kritisch wird es, wenn neben Bildern auch Gespräche oder Umgebungsgeräusche aufgezeichnet werden.

Zusätzliche Risiken entstehen durch KI. Aufnahmen können analysiert, Personen oder Situationen erkannt und gegebenenfalls biometrische Informationen abgeleitet werden. Auch Speicherung, Cloudverarbeitung, Weitergabe an Hersteller und die Dauer der Speicherung sind für die datenschutzrechtliche Bewertung entscheidend.

Die sogenannte Haushaltsausnahme greift ebenfalls nicht automatisch. Maßgeblich ist vielmehr, was mit den Daten geschieht, welche Personen erfasst werden und in welchem Umfang die Verarbeitung erfolgt. Insgesamt sollte die Prüfung daher die gesamte Verarbeitungskette betrachten – von der Aufnahme über Analyse und Speicherung bis zur Weitergabe. Die LED allein ist kein Beleg für Datenschutzkonformität auch wenn deren bewusste abschaltung die Problematik verschärft.

Quelle:
https://www.derstandard.at/consent/tcf/story/3000000336361/heimlich-filmen-mit-der-meta-brille-firmen-bieten-deaktivierung-von-aufnahmelicht-an?ref=rss

Datenschutzrisiken neuer Technologien frühzeitig erkennen
https://www.tec4net.com/web/datenschutz/

 

 

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