Betriebsärzte sollen künftig auf die elektronische Patientenakte zugreifen können

Betriebsärzte sollen künftig unter bestimmten Voraussetzungen Zugriff auf die elektronische Patientenakte (ePA) erhalten. Das sieht ein Gesetzentwurf des Bundesgesundheitsministeriums im Rahmen des Gesetzes für Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen vor. Die bisher erforderliche ausdrückliche Einwilligung der Versicherten soll durch ein Opt-out-Verfahren ersetzt werden.

Seit Januar 2025 wird die ePA für gesetzlich Versicherte automatisch angelegt. Darin können unter anderem Befunde, Arztbriefe und Diagnosen gespeichert werden. Betriebsärzte könnten nach den geplanten Regeln im Behandlungskontext grundsätzlich auf diese Daten zugreifen, sofern der Versicherte dem nicht widersprochen hat.

Die geplante Regelung stößt aus Datenschutzsicht auf Kritik. Der Berufsverband Deutscher Psychologen warnt insbesondere vor einem möglichen Vertrauensverlust. Sensibel sei der Zugriff etwa bei einer betrieblichen Wiedereingliederung oder einem geplanten Arbeitsplatzwechsel. Die Deutsche Gesellschaft für Arbeitsmedizin und Umweltmedizin verweist dagegen auf die ärztliche Schweigepflicht.

Versicherte können selbst festlegen, wer auf ihre ePA zugreifen darf. Über die ePA-App ihrer Krankenkasse lassen sich einzelne Praxen, Kliniken oder Apotheken sperren. Auch einzelne Dokumente können verborgen werden. Wer die ePA grundsätzlich ablehnt, kann dies seiner Krankenkasse mitteilen.

Die geplante Regelung setzt aus Datenschutzsicht ein problematisches Muster fort: Ein Opt-out ist keine aktive Zustimmung. Schon bei der Einführung der elektronischen Patientenakte wurde die ursprüngliche Regelung zur Anlage einer ePA dahingehend geändert, dass Versicherte aktiv widersprechen mussten, wenn sie keine ePA wollten, da zuvor so gut wie keine Nachfrage nach der ePA bestand. Damit wurde die Entscheidung faktisch umgekehrt – wer nicht aktiv widersprach, erhielt die Akte. Nun soll nach demselben Prinzip auch der Zugriff von Betriebsärzten ermöglicht werden.

Gerade bei besonders sensiblen Gesundheitsdaten ist es aus unserer Sicht kritisch, wenn Schweigen als Zustimmung behandelt und die Verantwortung für den Schutz der eigenen Daten erneut auf den Betroffenen verlagert wird.

Quelle:
https://www.golem.de/news/schweigen-als-zustimmung-betriebsaerzte-sollen-zugriff-auf-die-epa-bekommen-2607-210618.html

Quelle:
Beratung zu Datenschutz, DSGVO, BDSG und LDSG
https://www.tec4net.com/web/datenschutz/

 

 

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