Eine Website kann datenschutzrechtliche Risiken enthalten, die für Besucher auf den ersten Blick nicht erkennbar sind. Externe Inhalte wie YouTube-Videos, Schriftarten, Social-Media-Inhalte sowie Analyse- und Tracking-Dienste können bereits beim Aufruf Verbindungen zu Drittanbietern herstellen und personenbezogene Daten übermitteln.
Besondere Bedeutung hat dabei das Cookie-Banner. Nutzer müssen eine echte und informierte Entscheidung treffen können. Wer „Alle akzeptieren“ prominent anbietet, muss auf der ersten Ebene eine ebenso leicht erreichbare Möglichkeit schaffen, alle nicht notwendigen Cookies abzulehnen. Versteckte Optionen, zusätzliche Klicks oder irreführende Formulierungen können dazu führen, dass eine Einwilligung nicht wirksam ist.
Auch hinter der Auswahl „Nur technisch notwendige Cookies“ dürfen sich ausschließlich Cookies und vergleichbare Mechanismen befinden, die für den ausdrücklich gewünschten Dienst unbedingt erforderlich sind. Werden darüber hinaus Mechanismen ohne wirksame Einwilligung eingesetzt, können Verstöße gegen § 25 TDDDG und die Vorgaben der DSGVO vorliegen.
Unternehmen sollten daher regelmäßig prüfen, welche Dienste und Technologien auf ihrer Website tatsächlich eingesetzt werden und ob diese noch erforderlich sind. Gerade Trackingdienste sollten kritisch hinterfragt werden, wenn die gewonnenen Daten im Unternehmen letztlich nicht genutzt werden. Ohne unnötiges Tracking lassen sich bereits zahlreiche datenschutzrechtliche Fragestellungen vermeiden.
Quelle:
https://it-news-blog.com/?p=3831
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