EUDI-Wallet „d-you“: Verbraucherschützer sehen Datenschutzlücken

Die Bundesregierung plant, die EUDI-Wallet „d-you“ am 2. Januar 2027 in die App-Stores zu bringen. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) sieht beim Datenschutz jedoch noch wichtige Lücken. Die digitale Brieftasche müsse von Beginn an datensparsam und sicher gestaltet sein. Nutzer sollten grundsätzlich nicht mehr persönliche Informationen preisgeben müssen als für einen konkreten Zweck erforderlich.

Eine zentrale Forderung ist die Möglichkeit zur pseudonymen Nutzung. Diese Funktion soll zwar kommen, steht zum Start aber voraussichtlich noch nicht zur Verfügung, da europäische Spezifikationen fehlen. Der vzbv fordert deshalb zusätzliche gesetzliche Schutzmaßnahmen. Anbieter sollen Identitätsdaten nur dann verlangen dürfen, wenn diese tatsächlich benötigt werden.

Wichtig ist außerdem die selektive Freigabe einzelner Informationen. So könnte beispielsweise nur eine bestimmte Fahrerlaubnisklasse oder das Alter nachgewiesen werden, ohne weitere persönliche Daten offenzulegen. Nach Ansicht des vzbv sollte die Wallet erst eingesetzt werden, wenn diese Funktion für Verbraucher praktisch nutzbar ist. Dies sei insbesondere bei der geplanten Altersverifikation in sozialen Netzwerken relevant.

Auch bei der Registrierung von Diensteanbietern sehen die Verbraucherschützer Nachbesserungsbedarf. Anbieter sollten Identitätsdaten nur abfragen dürfen, wenn dies gesetzlich vorgeschrieben ist. Andernfalls könnten wiederholte Anfragen dazu führen, dass Nutzer freiwillig mehr Daten preisgeben als notwendig. Der vzbv warnt deshalb vor einer Entwicklung, die an bekannte Einwilligungsmechanismen wie Cookie-Banner erinnert.

Aus unserer Sicht darf die EUDI-Wallet zudem nicht zu einer faktischen Voraussetzung für die Teilhabe am digitalen Alltag werden. Ihre Nutzung muss freiwillig bleiben und darf weder unmittelbar noch mittelbar mit Nachteilen verbunden sein. Andernfalls entsteht schnell ein faktischer Nutzungszwang, bei dem insbesondere weniger datenschutzbewusste oder technisch unerfahrene Betroffene zur Preisgabe zusätzlicher Identitätsdaten genötigt werden. Die Möglichkeit, digitale Angebote ohne digitale Identitätswallet gleichwertig zu nutzen, ist daher eine wesentliche datenschutzrechtliche Schutzvorkehrung.

Quelle:
https://www.heise.de/news/EUDI-Wallet-App-d-you-Verbraucherschuetzer-fordern-besseren-Datenschutz-11462248.html

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