Digitale Patientenakte: Risiken, Datenschutzprobleme und Kritikpunkte

Die elektronische Patientenakte (ePA) ist ein digitales System zur Speicherung von Gesundheitsdaten, das von Krankenkassen geführt wird. Sie enthält Diagnosen, Befunde und Arztberichte und ist für Ärzte, Apotheken und Patienten einsehbar. Obwohl die Nutzung zunächst freiwillig war, hat der Staat die ePA verpflichtend eingeführt, da kaum Interesse der Menschen bestand. Damit wird sie automatisch für alle Versicherten eingerichtet, sofern keine Widerspruch erfolgt.

Datenschutzrechtlich wirft die ePA erhebliche Fragen auf: Die Erhebung und Speicherung sensibler Gesundheitsdaten erfordert höchste Sicherheitsstandards, die nicht gewährleistet sind. Unklare Verantwortlichkeiten zwischen Ärzten, Krankenkassen und Dienstleistern sowie fehlende Transparenz erhöhen das Risiko unbefugter Zugriffe. Standardmäßig werden viele Daten gespeichert, die für die Behandlung nicht zwingend nötig sind. Ohne strikte Kontrollen, Sicherheitsprüfungen und umfassende Aufklärung bleibt die ePA ein datenschutzrechtlich kritisches Instrument, das Vertrauen und Rechtssicherheit gefährdet.

Kritik kommt auch von der KV Hessen: Die ePA bringe weder für Praxen noch Patienten spürbaren Nutzen, die Information der Versicherten sei unzureichend und internationale Best Practices blieben unberücksichtigt. Honorarkürzungen für nicht nutzende Ärzte lehnt der Vorstandsvorsitzende ab. Datenschutzexperten aber auch der Psychologe Dieter Adler weisen auf die Risiken für die Gesundheitsdaten der Bürger hin.

Quelle und Links:
https://it-news-blog.com/?p=3246

Dieter Adler zur Telematik-Infrastruktur – Beitrag der Kontrafunk AG
https://kontrafunk.radio/images/audio/sendungen/2025/08/20/20250820_Sommerfestival_Mensch_und_Medizin_Interview_Dieter_Adler.mp3

Hier finden Sie unser Musterschreiben zum Widerspruch und zur Löschung der elektronischen Patientenakte:
https://tec4net.com/public/datenschutz/musterschreiben/Widerspruch_elektronische_Patientenakte.pdf

Wir empfehlen, das Schreiben per Einwurfeinschreiben zu versenden und den Nachweis der Zustellung gem. Sendungsverfolgung aufzubewahren.

Elektronische Widerspruchsmöglichkeiten von Krankenkassen
https://www.tec4net.com/web/2024/10/15/30741/

 

 

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