Digitale Patientenakte: Datenschutzexperten warnen – Jetzt Widerspruch einlegen!

Das Bundesgesundheitsministerium hat sich zum Ziel gesetzt, die Digitalisierung im Gesundheitswesen voranzutreiben und dabei die Anliegen der Nutzer zu berücksichtigen. In diesem Rahmen wurde die Elektronische Patientenakte (ePA) eingeführt, die jedoch auf wenig Interesse bei den Versicherten gestoßen ist. Aus diesem Grund wurde entschieden, dass die ePA allen Versicherten automatisch zugewiesen wird, es sei denn, sie widersprechen aktiv.

Digitale Lösungen wie die ePA entsprechen oft nicht den tatsächlichen Bedürfnissen der Nutzer. Zudem gibt es erhebliche Mängel in der Interoperabilität und den digitalen Fähigkeiten der Beteiligten. Während die neuen gesetzlichen Rahmenbedingungen darauf abzielen, Pharmaunternehmen zu gewinnen, wird die aktuelle Digitalstrategie immer wieder in Bezug auf den Datenschutz der Patienten kritisiert.

Ab dem 15. Juli 2025 sollen Gesundheitsdaten aus der ePA für gemeinwohlorientierte Forschungszwecke verwendet werden, um die Gesundheitsversorgung angeblich zu verbessern. Wir haben bereits zuvor auf die Möglichkeit eines Widerspruchs hingewiesen und ein Musterschreiben bereitgestellt…

 

Widerspruch gegen die Einrichtung einer ePA

Hier finden Sie unser Musterschreiben zum Widerspruch und zur Löschung der elektronischen Patientenakte:
https://tec4net.com/public/datenschutz/musterschreiben/Widerspruch_elektronische_Patientenakte.pdf

Wir empfehlen, das Schreiben per Einwurfeinschreiben zu versenden und den Nachweis der Zustellung gem. Sendungsverfolgung aufzubewahren.

 

Einige Krankenkassen bieten elektronische Widerspruchsmöglichkeiten an

 

Weitere Informationen

 

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