Die bayerische Staatsregierung steht seit Monaten wegen ihrer Verhandlungen mit Microsoft in der Kritik. Geplant ist ein Lizenzvertrag über rund eine Milliarde Euro Steuergeld, der Microsoft 365 inklusive Teams und Copilot auf allen Behördenarbeitsplätzen einführen soll. Vorgebliches Ziel ist die Vereinheitlichung der IT-Infrastruktur.
Zahlreiche IT-Unternehmen, Verbände und sachverständige Einzelpersonen äußerten in einem offenen Brief Bedenken bezüglich der Abhängigkeit von Microsoft. Daraufhin entstand innerhalb der Staatsregierung ein öffentlicher Konflikt. Digitalminister Fabian Mehring forderte eine ergebnisoffene Neubewertung des Projekts, während Finanzminister Albert Füracker dies ablehnte und die digitale Souveränität Bayerns betonte.
Obwohl Staatskanzleichef Florian Herrmann erklärte, dass Ministerpräsident Markus Söder alles geklärt habe und Füracker das volle Vertrauen genieße, blieb die Opposition aktiv. Sie kritisierte die Staatsregierung öffentlich und reichte Dringlichkeitsanträge ein. Gefordert wird unter anderem die Aussetzung neuer Microsoft-Verträge bis zur Vorlage einer vollständigen Wirtschaftlichkeitsprüfung sowie der schrittweise Umstieg auf die Open-Source-Arbeitsplatzlösung „openDesk“.
Digitale Souveränität und rechtskonforme Umsetzung von Datenschutz- und Geheimhaltungspflichten lassen sich bei einer derartigen Abhängigkeit von Microsoft kaum gewährleisten. Die Nutzung von Microsoft-KI erhöht zudem das Risiko für sensible Daten. In der Vergangenheit kam es wiederholt zu übergriffigem Verhalten gegenüber von Nutzerdaten und ungerechtfertigten Kontensperrungen durch Microsoft, die teilweise nur nach gerichtlicher Intervention aufgehoben wurden.
Datensouveränität, Datenschutz und Vertraulichkeit lassen sich insbesondere für staatliche Institutionen nur durch den Betrieb eigener Systeme zuverlässig gewährleisten. Für ein Bundesland wie Bayern sollte die Umsetzung einer solchen Lösung problemlos möglich sein. Ob es den Bürgern zumutbar ist, dass ein Staat seine Handlungsfähigkeit weitgehend an ein Unternehmen in einem Drittstaat bindet, ist zudem eine Frage, die staatsrechtlich kritisch zu prüfen wäre.
Kontosperrung und Schäden durch übergriffige Scans in der Microsoft-Cloud
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