NIS‑2-Registrierung im BSI-Portal: Frist, Pflicht und Ablauf für Unternehmen

Seit Dezember 2025 gilt in Deutschland das NIS‑2-Umsetzungsgesetz, das die Cyber-Sicherheitsanforderungen für Betreiber kritischer Dienste und digitale Dienstleister verschärft. Unternehmen, die unter NIS‑2 fallen – dazu zählen Energieversorger, Transportunternehmen, Gesundheitsdienste, Behörden, große IT- und Cloud-Anbieter sowie teilweise auch deren Zulieferer – müssen sich bis spätestens 6. März 2026 im BSI-Portal registrieren. Die Registrierung ist verpflichtend und dient der Dokumentation von Sicherheitsmaßnahmen sowie der Meldung kritischer digitaler Dienste.

Vor der Anmeldung im Portal muss ein „Mein Unternehmenskonto“ (MUK) eingerichtet werden. Dazu benötigen Unternehmen ein ELSTER-Organisationszertifikat, das als Identitätsnachweis dient. Mit dem MUK-Konto können Firmen dann ihre Unternehmensdaten, Kontaktdaten der IT-Sicherheitsverantwortlichen und eine Übersicht der kritischen digitalen Dienste im BSI-Portal eintragen. Das Portal führt Schritt für Schritt durch die Registrierung und bestätigt abschließend die Einhaltung der Pflicht.

Die rechtzeitige Registrierung ist essenziell, denn wer die Frist versäumt, riskiert Bußgelder. Gleichzeitig bietet der Prozess eine Gelegenheit, interne Zuständigkeiten zu klären und die Cyber-Resilienz zu stärken.

Unternehmen sollten frühzeitig handeln, um die Frist einzuhalten, die Compliance zu sichern und ihre IT-Sicherheit nachhaltig zu verbessern. Gerne unterstützen wir Sie bei der Umsetzung der NIS‑2-Anforderungen in Ihrem Unternehmen – von der Registrierung bis zur nachhaltigen Compliance.

Das NIS‑2-Portal ist erreichbar unter:
https://portal.bsi.bund.de

Das ELSTER-Zertifikat für das MUK-Konto gibt es unter:
https://www.elster.de/eportal/registrierung

Bundesgesetzblatt: NIS-2-Umsetzungsgesetz
https://www.recht.bund.de/bgbl/1/2025/301/regelungstext.pdf?__blob=publicationFile&v=3

 

 

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