Amazon darf Mitarbeiter zur Optimierung der Logistik überwachen

Das Verwaltungsgericht (VG) Hannover hat entschieden, dass die technische Überwachung der Arbeitsleistung der Beschäftigten durch Amazon in Winsen (Luhe) zur Steuerung der logistischen Abläufe datenschutzrechtlich zulässig ist. Amazon nutzt Handscanner zur minutengenauen Erfassung der Arbeitsleistung und verarbeitet diese Daten für die Koordination der Logistikprozesse sowie Personalentscheidungen.

Ein datenschutzrechtliches Kontrollverfahren stellte fest, dass die Überwachung rechtswidrig sei, jedoch erkannte das Gericht an, dass die Datenverarbeitung nach § 26 BDSG zulässig ist. Trotz des Eingriffs in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung sei dieser verhältnismäßig, da keine Verhaltensüberwachung stattfindet. Berufung ist ausdrücklich zugelassen.

Quelle:
VG Hannover, Urteil v. 9.2.2023, 10 A 6199/20 – https://openjur.de/u/2463624.html

 

 

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