Seit dem 30. Juni 2024 sind Ärzte und Psychotherapeuten gesetzlich verpflichtet, elektronische Arztbriefe (eArztbriefe) über die Telematikinfrastruktur (TI) mittels des KIM-Dienstes (Kommunikation im Medizinwesen) zu empfangen. Diese Regelung soll den sicheren und schnellen Austausch von Patientendaten zwischen Praxen gewährleisten und Fax- oder Papierübermittlung ersetzen. Praxen benötigen dafür einen elektronischen Heilberufsausweis, ein Kartenterminal, einen KIM-Dienst und eine KIM-Adresse.
Ab 2025 sollen eArztbriefe auch in der elektronischen Patientenakte abgelegt werden können. Trotz vieler gut gerüsteter Praxen gibt es Probleme beim Auffinden der Empfängeradressen im Verzeichnisdienst. Verbesserungen durch neue Versionen des KIM-Dienstes sind angekündigt.
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https://www.heise.de/news/Gesundheits-IT-Praxen-muessen-elektronischen-Arztbrief-empfangen-koennen-9784424.html
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