Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat im Rechtsstreit zwischen dem Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) und Meta erneut die Klagebefugnis des vzbv bestätigt. Meta wird vorgeworfen, bei der Bereitstellung kostenloser Spiele auf Facebook gegen Datenschutz- und Verbraucherschutzregeln verstoßen zu haben, indem Nutzer nicht ausreichend über die Datenerhebung und -weitergabe informiert wurden. Der Fall begann 2014, als das Berliner Landgericht gegen Facebook entschied.
Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe zweifelte nach Inkrafttreten der DSGVO an der Klagebefugnis des vzbv und wandte sich an den EuGH. Dieser bestätigte 2022 und nun erneut die Klageberechtigung der Verbraucherschützer. Ein endgültiges Urteil des BGH über die mutmaßlichen Verstöße steht noch aus.
Quelle:
https://www.zeit.de/wirtschaft/2024-07/eugh-verbraucherschutz-meta-klage-datenschutz
Wir sind Experten für Datenschutz und IT-Sicherheit
Profitieren Sie von unserer umfassenden Beratung zu den Themen Datenschutz und IT-Sicherheit. Unser erfahrenes Team unterstützt Sie dabei, Ihre Website und digitalen Dienste datenschutzkonform zu gestalten um die gesetzlichen Vorgaben zu erfüllen.
Kontaktieren Sie uns noch heute und sichern Sie sich praxisnahe Beratung zur Umsetzung der DSGVO und Normen wie ISO 27001, PCI-DSS oder TISAX.
Datenschutz und IT-Sicherheit praktikabel umsetzen – tec4net GmbH