Tracking-Cookies ohne Einwilligung und Information | 600.000 EUR Bußgeld

Die niederländische Datenschutzbehörde Autoriteit Persoonsgegevens (AP) hat AS Watson (Health & Beauty Continental Europe) B.V., Betreiber der Drogeriekette Kruidvat, eine Geldstrafe von 600.000 Euro auferlegt. Grund war die Verwendung von Tracking-Cookies auf Kruidvat.nl, ohne die Besucher zu informieren oder deren Zustimmung einzuholen. Das Unternehmen sammelte sensible personenbezogene Daten, wie Standortinformationen und besuchte Seiten, und erstellte damit persönliche Profile der Nutzer. Dies betrifft besonders sensible Daten wie Schwangerschaftstests und Medikamente. Aleid Wolfsen, Vorsitzender der AP, betont, dass das Verfolgen des Internetverhaltens ohne ausdrückliche Zustimmung nicht erlaubt ist.

Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) verlangt, dass die Zustimmung freiwillig und informiert gegeben wird. Bei Kruidvat.nl waren die Kästchen für die Zustimmung standardmäßig angekreuzt, was gegen die DSGVO verstößt. Besucher mussten viele Schritte durchlaufen, um die Cookies abzulehnen. Ende 2019 begann die AP eine Untersuchung, stellte 2020 weiterhin Verstöße fest und verhängte schließlich die Strafe. AS Watson legte gegen den Bußgeldbescheid Einspruch ein.

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