EuGH-Entscheidung stärkt Verbraucherrechte im Datenschutz

Der Europäische Gerichtshof hat entschieden, dass Verbraucherverbände auch ohne Auftrag eines Betroffenen klagen können, und zwar auch bei Verletzungen von Informationsrechten im Datenschutz, nicht nur bei Verstößen gegen die Verarbeitung von Daten. Dies betrifft Fälle wie den von Facebook/Meta, den der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) seit 2012 verfolgt.

Der Bundestag hatte 2015 das Verbandsklagerecht auf Datenschutzverstöße ausgeweitet, was der Bundesgerichtshof (BGH) auf die Vereinbarkeit mit der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) überprüfen ließ. Der EuGH bestätigte im April 2022, dass Verbände ohne Verbraucherauftrag klagen können, und präzisierte nun, dass dies auch für Verletzungen von Informationspflichten gilt. (Az.: C-757/22)

Quelle:
IT-News-Blog
https://it-news-blog.com/?p=2461

Europäischer Gerichtshof (EuGH) – Urteil: Az. C-757/22
https://curia.europa.eu/juris/liste.jsf?num=C-757/22

 

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