82-Jähriger Bestreitet Video-Beweis: Streit um Parkhausschaden bei Ikea

Ein aktueller Fall verdeutlicht, wie entscheidend Datenschutzaspekte für die Rechtmäßigkeit und Integrität von Videoaufnahmen sind, die in rechtlichen Verfahren als Beweismittel herangezogen werden.

Ein 82-jähriger Rentner bestreitet die Echtheit eines Überwachungsvideos, das ihn beim Beschädigen einer Parkhausschranke in einem Ikea-Parkhaus zeigt. Der Rentner gibt zwar zu, die Schranke beschädigt zu haben, behauptet jedoch, das Video sei manipuliert und zeige die Ereignisse nicht korrekt.

Er wurde von der Bezirksbehörde wegen geringfügiger Sachbeschädigung und Nichttragens des Sicherheitsgurts verurteilt und zu einer Busse von 560 Franken verurteilt, die er nicht bezahlte. Der Fall ging an das Bezirksgericht Bülach, wo die Busse auf 360 Franken reduziert wurde. Der Rentner, der von der AHV lebt, bezeichnete die Strafe als „Unsinn“ und überlegt, ob er den Fall weiterverfolgen oder die Ersatzfreiheitsstrafe akzeptieren soll.

Quelle:
https://www.nzz.ch/zuerich/ein-82-jaehriger-autofahrer-ist-ueberzeugt-dass-ein-ueberwachungsvideo-gefaelscht-ist-ld.1840128

 

 

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