Datenweitergabe an Arbeitgeber und Ignorieren von Auskunftsersuchen | 8.000 EUR Bußgeld

Ein Beschwerdeführer, ein Militärangehöriger der Carabinieri, reichte gemäß Artikel 77 der Datenschutzverordnung eine Beschwerde ein, in der er mutmaßliche Verstöße gegen Datenschutzvorschriften durch den Pflegeberufsverband von Udine (OPI) anprangerte.

Er erklärte, dass der Verband Informationen über ihn und seine Frau, darunter berufliche Details und persönliche Bewertungen, ohne Rechtsgrundlage an seinen Vorgesetzten und andere OPI-Verbände weitergegeben habe. Außerdem kritisierte er fehlende Datenschutzhinweise und die Nichtbeantwortung seiner Anfragen zur Datenverarbeitung. Zusätzliche Beschwerdepunkte betrafen rechtswidrige Datenweitergaben und Missachtung eines Zugriffsentscheids.

Quelle und Details:
https://it-news-blog.com/?p=2593

 

 

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