Praktische Hinweise zur Umsetzung der NIS-2-Richtlinie für Unternehmen

Die EU-Richtlinie NIS 2, die ab 2025 voraussichtlich in Kraft tritt, zielt darauf ab, ein Mindestmaß an Cybersicherheit im EU-Raum zu gewährleisten. Unternehmen sollten sich bereits jetzt auf die Umsetzung vorbereiten, da das Cybersicherheitsstärkungsgesetz (NIS2UmsuCG) bald beschlossen wird.

Im zweiten Teil dieses Ratgebers geht es um die technischen, operativen und organisatorischen Maßnahmen, die Unternehmen ergreifen müssen, wie Netzwerksicherheit, Datenschutz und Mitarbeiterschulungen. Diese Bereiche sind entscheidend, um die Anforderungen der NIS 2 zu erfüllen und die Cybersicherheit zu stärken.

Quelle:
https://www.golem.de/news/neue-sicherheitsrichtlinie-was-firmen-bei-der-umsetzung-von-nis-2-beachten-muessen-2409-188955.html

Richtlinie EU 2022/2555 (vom 14.12.2022)
https://eur-lex.europa.eu/eli/dir/2022/2555/oj

NIS-2-Umsetzungs- und Cybersicherheitsstärkungsgesetz (NIS2UmsuCG)
https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/gesetzgebungsverfahren/DE/Downloads/kabinettsfassung/CI1/nis2-regierungsentwurf.pdf?__blob=publicationFile&v=1

 

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