Das Bundesjustizministerium hat einen Entwurf für das sogenannte Quick-Freeze-Verfahren vorgestellt, das Ermittlungsbehörden erlaubt, Verbindungsdaten wie Telefonnummern und IP-Adressen von Computern „einzufrieren“. Ziel ist es, diese Daten für spätere Ermittlungen zu sichern, bevor sie automatisch gelöscht werden.
Dieses Verfahren ist als Ersatz für die Vorratsdatenspeicherung gedacht, welche vom Bundesverfassungsgericht und dem Europäischen Gerichtshof für rechtswidrig erklärt wurde. Das Verfahren soll vorgeblich nur bei schweren Straftaten angewendet werden, wenn die Verkehrsdaten für die Aufklärung des Falls oder die Ermittlung des Aufenthaltsorts eines Verdächtigen relevant sind. Eine richterliche Anordnung ist erforderlich, um die Daten zu speichern, und die Aufbewahrung soll maximal einen Monat dauern, wobei eine Verlängerung möglich ist.
Die Daten umfassen beispielsweise Telefonverbindungen und Standortdaten, jedoch keine Gesprächsinhalte. Einige sprechen sich für die schnelle Einführung des Verfahrens aus, während der Deutsche Anwaltsverein den Datenschutz betont und vor einer umfassenden Datensammlung warnt. Die Koalitionsparteien haben sich nun auf eine Lösung geeinigt.
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