Albert Ritter, Präsident des Schaustellerbundes, fordert mehr Videoüberwachung auf Weihnachtsmärkten, um die Sicherheit zu erhöhen. Aus seiner Sicht sollte Datenschutz keinen „Schutzschirm für Täter“ darstellen. Die nordrhein-westfälische Datenschutzbeauftragte Bettina Gayk widerspricht ihm und betont, dass Datenschutz dazu beitragen soll, Sicherheit und Freiheitsrechte sorgfältig auszubalancieren.
Sie stellt klar, dass Videoüberwachung nur bei einer konkreten Gefährdungslage gerechtfertigt ist, zum Beispiel wenn frühere Veranstaltungen auf ein erhöhtes Risiko hinweisen oder eine spezifische Bedrohung bekannt ist. Reine Vermutungen seien als Grundlage für flächendeckende Überwachung unzureichend, da sie die Grundrechte einer Vielzahl von Menschen unverhältnismäßig einschränken würden.
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