Das Bundesverfassungsgericht hat die Regelungen zur strategischen Überwachung des Bundesnachrichtendienstes (BND) der Kommunikation mit dem Ausland überprüft. Der BND überwacht auf Grundlage des G-10-Gesetzes die Kommunikation zwischen Deutschland und dem Ausland sowie die Kommunikation von Ausländern im Ausland. Diese Form der Überwachung dient der Bekämpfung von Terrorismus, illegalem Rüstungshandel und Cyberspionage.
Das Gericht stellte jedoch fest, dass die derzeitigen Regelungen teilweise verfassungswidrig sind und das G-10-Gesetz bis Ende 2026 nachgebessert werden muss. Es bemängelte vor allem, dass der BND keine ausreichenden Vorkehrungen trifft, um innerdeutsche Kommunikation auszusondern und dass der Schutz von Grundrechten, insbesondere im Bereich der Kommunikation, nicht weit genug reicht.
Der BND muss daher künftig mehr technische und gesetzliche Maßnahmen ergreifen, um die Verhältnismäßigkeit der Überwachung zu gewährleisten. Zudem wurde die Kontrolle der Überwachung als unzureichend erachtet. Eine unabhängige, hauptberufliche Kontrollinstanz soll künftig sicherstellen, dass die Überwachung im Einklang mit den Grundrechten der Bürger bleibt. Der Bundestag hat bis 2026 Zeit, die Mängel zu beheben.
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