Die Polizei und Staatsanwaltschaft Dresden ermitteln gegen einen 54-jährigen Systemadministrator, der unerlaubt eine Wahlbenachrichtigungsdatei mit personenbezogenen Daten von 430.000 Dresdner Bürgern auf externe Datenträger kopiert haben soll. Er war für die Erstellung und Speicherung des Wählerverzeichnisses verantwortlich, nutzte jedoch wiederholt private Speichermedien an dienstlichen Geräten und transferierte etwa 270.000 Dateien.
Ein Datenschutzverstoß wurde durch regelmäßige Prüfungen festgestellt. Der Verdächtige wurde entlassen und die Behörden sicherten seine Geräte. Es wurde keine Verwendung der Daten nachgewiesen. Weitere Sicherheitsmaßnahmen wurden zur Verbesserung der Informationssicherheit ergriffen um solche Vorfälle zu verhindern.
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