Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationssicherheit führte Prüfungen bei mehreren Unternehmen in der Stadt Hamburg durch. Dabei wurde festgestellt, dass einer der Dienstleister bis Mitte November 2023 eine sechsstellige Anzahl an Datensätzen gespeichert hatte, die ausschließlich personenbezogene Daten enthielten.
Ein Teil dieser Daten war sogar fünf Jahre über das Ende der vorgesehenen Aufbewahrungsfrist hinaus gespeichert, ohne eine entsprechende Rechtsgrundlage zu haben. Laut dem HmbBfDI räumte das Unternehmen die Ordnungswidrigkeit ein, zahlte das verhängte Bußgeld und kooperierte mit dem Beauftragten, um das Versäumnis zu korrigieren.
Quellen und Deteils:
https://it-news-blog.com/?p=2521
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