Das Bundesverfassungsgericht hat in einem Urteil das BND-Gesetz kritisiert und klargestellt, dass der Bundesnachrichtendienst (BND) auch bei Auslandskommunikation die Grundrechte der Bürger achten muss. Die Karlsruher Richter stellten fest, dass Überwachung von Kommunikationskanälen ohne angemessene Kontrolle gegen das Grundgesetz verstößt, da dies das Recht auf Privatsphäre und freie Entfaltung verletzt.
Die sogenannte G10-Kommission, die als Kontrollinstanz fungiert, wurde als unzureichend bewertet; sie benötigt mehr Unabhängigkeit und Fachkompetenz. Auch die Aufbewahrungsfristen der Überwachungsdaten, die momentan auf ein Jahr begrenzt sind, sollen verlängert werden, um die Rechte der Bürger besser zu schützen. Karlsruhe fordert eine Reform, um eine Balance zwischen Sicherheit und Freiheit zu gewährleisten und eine dauerhafte Verletzung der Bürgerrechte zu verhindern.
Quelle:
https://reitschuster.de/post/bnd-gesetz-kassiert-karlsruhe-zwingt-den-staat-zur-kurskorrektur/
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