Ein Drohneneinsatz zur Erfassung von Altbauten in Teterow wurde wegen Datenschutzbedenken gestoppt. Das Vermessungsbüro hatte im Auftrag des Landkreises Rostock Daten über Flurstücke gesammelt, doch eine Prüfung durch den Landesdatenschutzbeauftragten ergab, dass die Drohnenflüge rechtswidrig waren. Grund ist, dass die Drohnenaufnahmen personenbezogene Daten erfassen, darunter Rückschlüsse auf Eigentümer und Details der Wohnverhältnisse.
Der Landesbeauftragte betont, dass solche Flüge die Privatsphäre der Bürger verletzen, da eine Vergrößerung und Detailansicht von privaten Flächen wie Terrassen möglich ist. Die Bürger wurden zwar informiert, aber keine konkreten Flugtermine bekannt gegeben, wodurch Schutzmaßnahmen erschwert wurden. Strafen werden jedoch nicht verhängt, da keine bewusste Verletzung der Datenschutzrichtlinien vorlag. Die Rechtslage bleibt jedoch umstritten.
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