Was sind Angemessenheitsbeschlüsse der EU-Kommission | Glossar Datenschutz

Nach Art. 45 Abs. 3 DSGVO ist die Europäische Kommission befugt, Angemessenheitsbeschlüsse zu erlassen. Diese stellen sicher, dass personenbezogene Daten in bestimmten Drittländern, Regionen oder Branchen einen Datenschutzstandard genießen, der mit dem der EU vergleichbar ist.

Liegt ein solcher Beschluss vor, dürfen personenbezogene Daten unter Einhaltung der weiteren DSGVO-Vorgaben ohne zusätzliche Genehmigung in das jeweilige Drittland übermittelt werden. Datentransfers auf dieser Grundlage gelten als privilegiert und werden mit Transfers innerhalb der EU gleichgestellt.

Quelle:
https://it-news-blog.com/?p=2539

 

 

Wir sind Experten für Datenschutz und IT-Sicherheit

Profitieren Sie von unserer umfassenden Beratung zu den Themen Datenschutz und IT-Sicherheit. Unser erfahrenes Team unterstützt Sie dabei, Ihre Website und digitalen Dienste datenschutzkonform zu gestalten um die gesetzlichen Vorgaben zu erfüllen.

Kontaktieren Sie uns noch heute und sichern Sie sich praxisnahe Beratung zur Umsetzung der DSGVO und Normen wie ISO 27001, PCI-DSS oder TISAX.

Datenschutz und IT-Sicherheit praktikabel umsetzen – tec4net GmbH


www.tec4net.comwww.it-news-blog.comwww.it-sachverstand.infowww.datenschutz-muenchen.com

 

Alle unsere NEWS -> http://news.tec4net.com